Rechtliches zum Bau und Betrieb der Versickerungseinrichtungen
Welche Antragsunterlagen müssen eingereicht werden?
- Ausgefülltes Formblatt zur Erteilung einer Wasserbehördlichen Erlaubnis
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurstücknachweis mit Eigentümerangaben)
- Erläuterungsbericht über Art, Umfang und Zweck des geplanten Vorhabens sowie der bereits vorhandenen Betriebs- und Entwässerungsanlagen
- Hydraulische Auslegung mit nachvollziehbarer Berechnung der betreffenden Entwässerungsanlagen mit Angaben verwendeter Arbeitsblätter der Abwassertechnischen Vereinigung e.V. (DWA) sowie sonstiger Technischer Richtlinien
- Aussage über die Bodendurchlässigkeit (kf-Wert) und die Grundwasserverhältnisse (höchster bekannter GW-Stand kann bei der Stadt Celle erfragt werden)
- Pläne mit Bau- und Betriebsbeschreibung von geplanten / vorhandenen Anlagen zur Regenwasserableitung, z.B. Versickerungseinrichtungen, Regenwasserbehandlungsanlagen, u.ä.
- Höchste Einleitungsmenge (Versickerungsrate) in l/s, m³/a
Alle Anlagen des Antrages sind von ihrem Verfasser, das Deckblatt und der Erläuterungsbericht zusätzlich auch vom Antragsteller (mit Datum) zu unterzeichnen.
Die Bemessung der Versickerungsanlagen hat gemäß der jeweils geltenden Ausgabe des Arbeitsblattes A 138 des DWA zu erfolgen.
Der Antrag auf Erteilung einer wasserbehördlichen Erlaubnis gem. WHG ist bei der Stadt Celle, Fachdienst Umweltschutz, Untere Wasserbehörde, 29221 Celle in 2-facher Ausführung einzureichen.
Antragsverfahren
- Kostra
- Formblatt zur Erteilung einer WBE
- Formblatt zur Änderung einer WBE
Folgende Arbeitshilfen sind bei der Planung der Anlagen zu beachten:
Das DWA Arbeitsblatt A-138
In Deutschland sind die Anforderungen an Versickerungsanlagen (für Niederschlagswasser) im DWA-Arbeitsblatt-A 138 Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser der Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) festgelegt.Das Arbeitsblatt A 138 unterscheidet
- Flächen-Versickerung
- Mulden-Versickerung
- Rigolen-Versickerung
- Mulden-Rigolen-Sytem (Mulde mit Notüberlauf in die Rigole)
- Schacht-Versickerung
Das Arbeitsblatt DWA A 138 der Abwassertechnischen Vereinigung ist als „allgemein anerkannte Regel der Technik“ (a.a.R.d.T.) anzusehen.
Verantwortlich für die Planung und den ordnungsgemäßen Betrieb der Versickerungsanlage bleiben der Entwurfsverfasser bzw. der Grundstückseigentümer / Nutzungsberechtigte des Grundstücks. Diese erklären mit der Anzeige bzw. mit dem Wasserrechtsantrag, dass die Maßnahmen zur Versickerung des Niederschlagswassers den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den a.a.R.d.T. entsprechen.
Das DWA Merkblatt M 153
Das Merkblatt ATV – DVWK M 153 enthält Planungshilfen zur Auswahl von Maßnahmen zur Regenwasserbehandlung.Die Anwendung ist für:
- einfach Gewässerverhältnisse,
- Trennsysteme,
- modifizierte Entwässserungssysteme und
- Straßenentwässerungen vorgesehen.
Das Merkblatt gibt Empfehlungen zur Regenwasserbehandlung in Trennsystemen und modifizierten Entwässerungssystemen.
Es gilt nicht für :
- Mischsysteme (Regen – und Schmutzwasserkanal),
- Bahnanlagen,
- Flächen, auf denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird
- sowie Flugplatzflächen bei Einsatz von Enteisungsmitteln im Winterbetrieb.