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Replikation Internet/Intranet (.../2576): Zahlungsempfänger »Stadt Celle« ab dem 05.10.2025

Quelle: Pressestelle

Aus aktuellem Anlass weist die Stadt Celle darauf hin, dass ab Oktober 2025 alle Banken im Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) vor der Freigabe einer Überweisung prüfen müssen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit dem Kontoinhaber der IBAN übereinstimmt.

Für Zahlungen an die Stadtverwaltung, an die städtischen Grundschulen sowie die städtischen Eigenbetriebe ist dann als Zahlungsempfänger ausschließlich Stadt Celle anzugeben. Es ist ratsam, dass Betroffene bereits hinterlegte Zahlungsanweisungen, Daueraufträge etc. dahingehend überprüfen und ggf. anpassen, um den Zahlungseingang zu gewährleisten.

Weitere Informationen zur sog. Zahlungsempfängerüberprüfung / Verification of Payee erhalten Kunden außerdem bei ihrer Hausbank.