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Allerinsel - Altstadt - Neuenhäusen: Rund 5,8 Millionen Euro Förderung von Bund und Land

CELLE. Gute Nachrichten hatte Karin Beckmann am Montag, 27. Oktober, bei ihrem Besuch in Celle im Gepäck. Die Landesbeauftragte überreichte Stadtbaurätin Elena Kuhls im Alten Rathaus die Aufnahmebescheide für das Städtebauförderungsprogramm des Landes Niedersachsen. Beckmann und ihr Team des Amtes für regionale Landesentwicklung mit Hauptsitz in Lüneburg kümmern sich unter anderem um die Bewilligung von Fördermitteln, die in diesem Fall von Bund und Land zur Verfügung gestellt werden.

Beckmann hob bei der Übergabe die unterschiedlichen Ansätze der Stadtentwicklung hervor. „Es reicht nicht aus, sich dabei auf ein Kerngebiet wie die Innenstadt zu konzentrieren, stattdessen müssen wir die positive Entwicklung in den einzelnen Stadtquartieren unterstützen und bei Fehlentwicklungen auch gegensteuern. Das wird heute deutlich, wenn wir über die Fortsetzung von Städtebauförderung in verschiedenen Programmkomponenten sprechen, die unterschiedliche Zielsetzungen haben. Ich freue mich, dass die Stadt Celle mit den drei Vorhaben in diesem Sinne handelt und wünsche bei der weiteren Umsetzung viel Erfolg!“

Die Stadt Celle hat langjährige Erfahrung mit der städtebaulichen Erneuerung, etwa mit den bereits ausgeführten Sanierungsvorhaben „Blumlage“ und „Neustadt“. Derzeit laufen drei weitere, für welche die Landesbeauftragte die Fortsetzungsbescheide überreichte. Rund 1,97 Millionen Euro sind für die „Allerinsel“ bestimmt, rund 1,3 Millionen Euro Fördermittel bekommt die Gesamtmaßnahme „Altstadt“ und rund 2,5 Millionen Euro erhält das jüngste Sanierungsgebiet „Neuenhäusen“. Diese Maßnahme hat im Jahr 2019 begonnen und läuft noch bis 2034. Die beiden anderen Gebiete sind im Jahr 2009 beziehungsweise 2010 gestartet und befinden sich damit auf der Zielgeraden. Sie sollen Ende 2027 abgeschlossen werden. Somit sind die aktuellen Förderbescheide für die Gebiete Allerinsel und Altstadt gleichzeitig auch die letzten.

„Wir freuen uns, dass wir erneut mit allen drei Gebieten berücksichtigt wurden. Das heißt für uns, Anerkennung der bisherigen Umsetzung und die konsequente Weiterführung der verfolgten Ziele. Für zwei Gebiete bedeutet es den sinnvollen Abschluss einer langen Reise“, sagte Elena Kuhls. „Wir haben auf der Allerinsel einen ganz neuen Stadtteil mit passender Infrastruktur geschaffen, die Aufenthaltsqualität in allen Gebieten verbessert, viele, viele Denkmäler erhalten und zukunftsfähig gemacht und - nicht zu vergessen - im Rahmen des Klimaschutzes die Breite Straße im neuartigen „Schwammstadtprinzip“ saniert. Neben diesen „greifbaren“ Maßnahmen muss man auch bedenken, dass jeder Euro aus Sanierungsmitteln einige Euro an privaten Investitionen nach sich zieht, daher sehe ich in der Städtebauförderung neben der städtebaulichen Chance auch einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor“, so die Stadtbaurätin.

Zur Sache:
Städtebauliche Erneuerungsvorhaben werden im öffentlichen Interesse durchgeführt und aus Mitteln des Bundes und des Landes grundsätzlich mit zwei Dritteln der zuwendungsfähigen Kosten unterstützt. Bund und Land tragen die Förderung je zur Hälfte. Das letzte Drittel zuwendungsfähiger Kosten muss die Gemeinde aus Eigenmitteln aufbringen. Die Förderung ist laut Gesetz beschränkt auf investive und investitionsvorbereitende Maßnahmen.

Im Programmjahr 2025 stellen Bund und Land gemeinsam für Niedersachsen wie auch schon im letzten Jahr Städtebaufördermittel in Höhe von 122 Millionen Euro zur Verfügung.


27.10.2025 
Quelle: Pressestelle