Nutzungsbedingungen der öffentlichen Netzzugänge der Stadt Celle
1. Vertragspartner
Vertragspartner sind die Stadt Celle und der Gast, Geschäftspartner oder Kunde als Nutzer der öffentlichen Netzzugänge.
2. Vertragszweck
Die öffentlichen Netzzugänge ermöglichen die Verwendung der digitalen Präsentationsmedien und einen einfachen Zugang zum Internet im Sinne eines sog. „Hotspot“. Die dafür erforderliche Freischaltung erfolgt nach Zustimmung zu diesen Nutzungsbedingungen, welche die Inanspruchnahme regeln (in Verbindung mit dem Telekommunikationsgesetz-TKG).
3. Zustandekommen des Nutzungsvertrages
Der Vertrag der Nutzung der öffentlichen Netzzugänge zwischen der Stadt Celle und dem Nutzer kommt grundsätzlich dadurch zustande, dass der Nutzer die Nutzungsbedingungen durch das Setzen eines Häkchens akzeptiert. Erst danach ist die kostenfreie Nutzung der öffentlichen Netzzugänge für den Nutzer möglich. Der Nutzer kann jederzeit durch einfaches Trennen der Verbindung die aktuelle Sitzung unterbrechen. Die Sitzungszeit ist nach erfolgter Anmeldung auf bis zu vier Stunden begrenzt. Nach Ablauf der Sitzungszeit kann sich der Nutzer wieder anmelden.
Eine Speicherung der MAC-Adresse und des entstehenden Datenverkehrs erfolgt zur Einleitung rechtlicher Schritte bei missbräuchlicher Handlung durch den Nutzer (siehe Punkt 7) sowie zur Erstellung anonymisierter, statistischer Auswertungen. Hierzu stimmt der Nutzer ausdrücklich zu.
4. Nutzungsvoraussetzungen
Die zur Nutzung der öffentlichen Netzzugänge erforderliche Hard- und Software stellt der Nutzer grundsätzlich selbst bereit. Entstehende Kosten durch Aufwendungen des Nutzers sind nicht mit der Stadt Celle verrechenbar.
5. Leistungen des Betreibers
Die Stadt Celle trifft angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Datenübertagungen. Die Vermittlung des Internetzugangs über die öffentlichen Netzzugänge wird als Dienstleistung der Stadt Celle im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten angeboten. Zeitweilige Störungen insbesondere aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. können nicht ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit des Angebots seitens des Nutzers besteht nicht. Die Stadt Celle garantiert aus technischen Gründen keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit und behält sich das Recht vor, diese durch technische Maßnahmen zu beschränken.
6. Haftung und Haftungsfreistellung
Die Haftung der Stadt Celle ist ausgeschlossen, ausgenommen schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie Vorsatz. Der Nutzer stellt die Stadt Celle von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der öffentlichen Netzzugänge durch den Nutzer beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich aus urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der öffentlichen Netzzugänge durch den Nutzer verbunden sind.
Erkennt der Nutzer oder hätte erkennen müssen, dass ein solcher Rechtsverstoß geschehen ist oder droht, hat er die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der Stadt Celle. Bei Verschulden haftet der Nutzer der Stadt Celle auf Ersatz der entstandenen Schäden.
7. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers
a. Umgang mit Zugangsdaten
Eine Weitergabe der Zugangsberechtigung (z.B. Kennung und Passwort) durch den Nutzer ist untersagt. Bei der Registrierung ist (sofern notwendig) eine gültige und personenbezogene E-Mail-Adresse zu verwenden.
b. Datenschutz
Der nach der Anmeldung durch den Nutzer vermittelte Datenverkehr zwischen den Netzzugangskomponenten und dem Endgerät des Nutzers wird verschlüsselt übertragen. Es ist dennoch möglich, dass Dritte die übertragenen Daten einsehen, verfälschen und/oder auf diese zugreifen können. Der Nutzer trägt bei der Verwendung privater Endgeräte die Verantwortung für den Schutz (z.B. durch eine geeignete Software-Firewall, Virenschutz, regelmäßige Datensicherung etc.) und die Verschlüsselung (z.B. TLS, VPN, Bitlocker, etc.) seiner Daten und Geräte bzw. dessen Transportstrecke. Die Stadt Celle behält sich das Recht vor, verschlüsselten Datenverkehr aus Sicherheitsgründen zu überprüfen.
c. Missbräuchliche Nutzung durch den Nutzer
Die Stadt Celle tritt als neutraler technischer Vermittler auf und hat auf die vermittelten Inhalte keinen Einfluss. Der Nutzer ist selbst für die Internetinhalte die er über die öffentlichen Netzzugänge abruft und/oder verbreitet bzw. öffentlich zugänglich macht verantwortlich. Der Nutzer verpflichtet sich, die öffentlichen Netzzugänge nicht missbräuchlich zu nutzen. Als missbräuchliche Nutzung gilt insbesondere:
- Die Verletzung von Urheber- und sonstigen Rechten Dritter, insbesondere die rechtswidrige Nutzung von sog. Peer-to-Peer Netzwerken bzw. „Internettauschbörsen“ („illegales Filesharing“),
- Die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung von schädigenden und/oder rechtswidrigen Inhalten, einschließlich des Versands von unverlangten Massen-E-Mails (sog. „Spamming“) und Viren,
- Das Übermitteln von sittenwidrigen, belästigenden, kinderpornografischen, volksverhetzenden und anderweitig unerlaubten Inhalten, deren Einstellung in das Internet oder das Hinweisen auf solche Inhalte im Internet,
- Das Eindringen in fremde Datennetze sowie der Versuch des Eindringens in fremde Datennetze (sog. „Hacking“),
- Das Benutzen von Anwendungen oder Einrichtungen, die zu Störungen/Veränderungen an der physischen oder logischen Struktur der öffentlichen Nettozugänge der Stadt Celle oder Netze Dritter führen oder führen können,
- und ähnliche rechtswidrige Handlungen.
8. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingung unwirksam sein oder werden, ist die Gültigkeit der verbleibenden Teile davon nicht betroffen.
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Verhältnis der Nutzung der öffentlichen Netzzugänge zwischen der Stadt Celle und dem Nutzer abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.