Ihre Eheschließung
FAQ - Häufig gestellte Fragen
Namensführung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe:
Getrennte Namensführung
Sollte bei der Eheschließung kein Ehename bestimmt werden, behalten die Ehegatten jeweils ihren aktuell geführten Namen. Die Ehenamensbestimmung ist auch zu einem späteren Zeitpunkt im Standesamt möglich.
Beispiel:
- bleiben bei Frau Traum und Herr Winter
Gemeinsamer Ehename
Bei der Eheschließung kann ein gemeinsamer Ehename bestimmt werden.
Dieses kann der Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung geführte Familiennamen eines Eheschließenden sein.
Zudem kann für beide ein Doppelname in beliebiger Reihenfolge aus dem Geburtsnamen oder Familiennamen der Eheschließenden zum Ehenamen bestimmt werden. Der Doppelname wird mit oder auf Wunsch ohne Bindestrich geführt. Maximal zwei Namen dürfen zur Bildung des Doppelnamens herangezogen werden. Ein Ehename aus drei Namen ist nicht möglich.
Die Bestimmung des Ehenamens ist während der bestehende Ehe unwiderruflich.
Beispiel:
- Frau Winter geb. Traum und Herr Winter oder
- Frau Traum und Herr Traum geb. Winter
- Frau Winter-Traum geb. Traum und Herr Winter-Traum geb. Winter (mit und ohne Bindestrich) oder
- Frau Traum-Winter geb. Traum und Herr Traum-Winter geb. Winter (mit und ohne Bindestrich)
Hinzufügen oder Voranstellen eines Begleitnamens
Der Ehegatte, dessen Name nicht zum Ehenamen geworden ist, kann seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Der Begleitname wird ohne oder auf Wunsch mit Bindestrich geführt. Die Hinzufügung kann auch in der Ehe widerrufen werden.
Beispiel:
- Frau Traum-Winter geb. Traum und Herr Winter (mit oder ohne Bindestrich) oder
- Frau Winter-Traum geb. Traum und Herr Winter (mit oder ohne Bindestrich) oder
- Frau Traum und Herr Winter-Traum geb. Winter (mit oder ohne Bindestrich) oder
- Frau Traum und Herr Traum-Winter geb. Winter (mit oder ohne Bindestrich)
Ehenamen nach sorbischen Traditionen oder ausländischer Rechtsordnung
Unter bestimmten Voraussetzungen bestehen weitere Möglichkeiten zur Namensgestaltung. Wenn der Ehename z.B. in einer geschlechtsangepassten Form geführt werden soll, wird die direkte Kontaktaufnahme mit dem Standesamt empfohlen.