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Kindertagespflege

Um Eltern dabei zu helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren, ist die Kindertagespflege ein wichtiger Baustein im vielfältigen Betreuungsangebot der Stadt Celle. Gerade für Kinder im Alter bis zu 3 Jahren ist sie - im Gegensatz zur Unterbringung in einer Krippe - eine familiennahe Betreuungsform. Ein Angebot, das insbesondere gern von Eltern genutzt wird, die auch eine Betreuung außerhalb der Öffnungszeiten einer Krippe wünschen oder benötigen.

Seit Jahren leisten Tagespflegeeltern in der Betreuung von Kindern gute Arbeit. Unterstützt werden sie dabei von einer Fachberaterin des Landkreises Celle, die nicht nur die Eignung der Pflegeeltern feststellt, sondern Sie auch begleitet, Fortbildungen anbietet und Hilfestellung bei Fragen gibt. Um die Qualität hinsichtlich der Erziehung, Bildung und Betreuung der Tagespflegekinder weiter zu verbessern, ist die Teilnahme an Qualifizierungskursen für die Tagespflegepersonen verpflichtend.

Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag, hat sich die Stadt Celle auf den Weg gemacht, die Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren weiter auszubauen. Vieles haben wir inzwischen erreicht. Unser Ziel ist es auch, die Tagespflege zu einer gleichrangigen Alternative neben den Tageseinrichtungen auszubauen und das Arbeitsfeld für Tagespflegeeltern attraktiver zu machen.

Die folgenden Informationen machen Sie, liebe Eltern und alle Interessierten, mit den wichtigsten Inhalten zum Thema über „Kindertagespflege“ vertraut. Für eine persönliche Beratung steht Ihnen das Familienbüro der Stadt Celle gerne zur Verfügung.


Kindertagespflege - Was ist das?

Wissenswertes für Eltern und Interessierte

Kindertagespflege ist eine stundenweise oder ganztägige Betreuung vorrangig für Kinder unter 3 Jahren als Alternative zur Krippenbetreuung. Die Tagespflegeperson betreut maximal 5 Kinder gleichzeitig in ihrem eigenen Haushalt, im Haushalt der Familie oder in anderen geeigneten Räumen.

Für Kinder im Alter von 3 bis 14 Jahren kommt die Kindertagespflege nur in Betracht, wenn eine Betreuung in einer Tagesstätte oder Ganztagsschule nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

Welche Vorteile hat die Kindertagespflege?

  • Durch den familiären Rahmen ist die Betreuungssituation für das Kind altersentsprechend überschaubar.
  • Die Tagespflegeperson hat die Möglichkeit, individuell auf das Kind einzugehen.
  • Erste Kontakte zu Kindern unterschiedlichen Alters sind möglich.
  • Die Betreuungszeiten können flexibel abgesprochen werden; Betreuung ist damit auch bei unregelmäßigen Arbeitszeiten der Eltern möglich.
  • (Schichtdienst, Wochenendbetreuung, geringfügige Berufstätigkeit, Betreuung über Nacht)

Welche Qualifikationen haben die Tagespflegepersonen?

Tagespflegepersonen sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierenden Lehrgängen erworben haben oder durch andere Weise, z. B. durch eine pädagogische Ausbildung, nachgewiesen haben.

Über die Eignung einer Tagespflegeperson entscheidet der Landkreis Celle, Familienbüro, durch ein Eignungsfeststellungsverfahren. Tagespflegepersonen und auch die Erziehungsberechtigten werden vom Fachdienst in allen Fragen der Durchführung der Kindertagespflege beraten.

Wie finde ich eine Tagespflegestelle?

Das Familienbüro des Fachdienstes Kindertagesbetreuung der Stadt Celle vermittelt Tagespflegestellen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Es werden bei der Stadt Celle nur Tagespflegepersonen vermittelt, deren Eignung im Sinne des § 23 SGB VIII festgestellt wurde und die über eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII verfügen.

Die Eltern urteilen selbst, welche Tagespflegeperson ihr Kind dem Bedarf entsprechend angemessen betreuen kann. Die Eltern und die Tagespflegeperson tragen die Verantwortung für das Wohlergehen des Kindes und das Gelingen der Betreuung.

Personen, die dem Tagespflegebüro von den Eltern als Betreuungsperson vorgestellt werden, gelten erst als vermittelt, wenn die persönliche Eignung festgestellt und eine Erlaubnis zur Betreuung durch den Fachdienst ausgestellt wurde.

Es ist wichtig, sich mehrere Tagespflegestellen anzusehen, um für den individuellen Betreuungsbedarf des eigenen Kindes die „richtige“ Tagespflegefamilie zu finden.

Wenn eine geeignete Tagespflegestelle gefunden wurde, wird ein privatrechtlicher Betreuungsvertrag zwischen der Familie und der Tagespflegeperson abgeschlossen werden.

Folgende Angaben sind bei der Tagespflegestelle immer anzugeben:

  • Name, Geburtsdaten des Kindes, Anschrift, Tel.-Nummer.
  • Wo sind die Eltern tagsüber erreichbar: Arbeitgeber, Adresse, Telefon, Zeiten.
  • Kinderarzt: Adresse, Telefon, Krankenkasse des Kindes
  • Wer darf das Kind nach vorheriger Absprache bzw. jederzeit abholen?

Zum Abschluss eines Tagespflegevertrages:
Auch wenn sich die Eltern des Tagespflegekindes und die Tagespflegeperson gut kennen oder befreundet sind, sollten Daten sowie Verabredungen zu Betreuungszeiten und Inhalten im Tagespflegevertrag festgehalten werden. Häufig ist der Vertragsabschluss der Moment, an dem viele noch offene Themen und Wünsche erst richtig klar und noch geregelt werden.

Kontaktaufnahme

Eltern sollten, wenn es möglich ist, unter mehreren Tagespflegepersonen auswählen. Es empfiehlt sich, die folgenden Themen schon bei der ersten Kontaktaufnahme am Telefon zu besprechen:

  • Kann die Tagespflegeperson meinem Betreuungsbedarf entsprechen?
  • Hat die Tagesmutter eine Erlaubnis zur Kindertagespflege?
  • Wie ist die Erreichbarkeit der Tagespflegestelle; zu Fuß, öffentliche Verkehrsmittel?
  • Arbeitet die Tagespflegeperson mit dem Tagespflegebüro der Stadt Celle zusammen?

Wenn der erste Eindruck positiv ist, sollte ein persönliches Gespräch mit der Tagespflegeperson in der Wohnung, in der das Kind betreut werden soll vereinbart werden.

  • Passen die finanziellen Vorstellungen zueinander? (4,30 € bis 5,70 € pro Stunde zurzeit im Stadtgebiet)
  • Werden die gesamten Betreuungskosten an die Tagespflegeperson privat gezahlt?
  • Erfüllen die Eltern die Anspruchsvoraussetzungen durch Berufstätigkeit, Umschulung, Ausbildung, Arbeitsmaßnahmen, Erfüllung zum Rechtsanspruch, um eine Förderung seitens des Landkreises Celle zu erhalten?
  • Unterlagen sind beim FD Kindertagesbetreuung bei Frau Eppers, Tel: +49 5141 12-4026, zu erhalten und dann beim LK Celle, Familienbüro, Trift 23 abzugeben.
  • Der Förderantrag ist im Familienbüro des Landkreises Celle, Trift 26, 29221 Celle, einzureichen.
  • Für den Beginn der Förderung ist der Antragsmonat bzw. der Eingang des Antrags beim Landkreis Celle maßgebend.
  • Lassen sich Urlaubspläne und Vertretung regeln?
  • Wie viele eigene und betreute Kinder gibt es im Haushalt der Tageseltern; wie alt sind diese; sind die Aufnahmen weiterer Kinder geplant?
  • Weitergabe von wichtigen Informationen über das zu betreuende Kind; Alter, Geschlecht, Besonderheiten.
  • Gibt es Haustiere bei den Tageseltern?
  • Ist die Wohnung der Tagespflegeperson rauchfrei?
  • Gibt es besondere Essgewohnheiten, die berücksichtigt werden sollten? Wie soll z. B. mit Süßigkeiten umgegangen werden?
  • Wie ist der Umgang der Tagespflegeperson mit Fernsehen, Video und Computerspielen?
  • Gibt es gesundheitliche Probleme, z. B. Allergien?

Persönliches Vorgespräch

Viel Ärger und Unzufriedenheit kann vermieden werden, wenn bereits vor Beginn der Betreuung möglichst viele Einzelheiten gemeinsam besprochen werden. Was von der einen Seite im Umgang mit dem Kind für selbstverständlich gehalten wird, kann von der anderen Seite ganz anders gesehen werden. Es ist ratsam, schon frühzeitig offen Vorstellungen und Probleme anzusprechen.

Entsprechend seines Alters sollte das zu betreuende Kind auf die neue Situation vorbereitet und mit einbezogen werden. Die Eltern sollten gemeinsam mit ihrem Kind vor dem endgültigen Vertragsabschluss die Tagespflegefamilie mehrmals besuchen.

Die folgenden Fragen können behilflich sein, einen Eindruck über das Betreuungsangebot zu bekommen:

  • Gibt es eine pädagogische Konzeption über das Betreuungsangebot, die Eltern zur Verfügung gestellt wird?
  • Wo können die Kinder in der Wohnung spielen?
  • Ist altersentsprechendes Spielzeug vorhanden?
  • Gibt es Außenspielflächen (Park, Spielplatz, Garten etc.) die von den Kindern genutzt werden können und auch genutzt werden?
  • Wo kann das Tagespflegekind einen Mittagsschlaf halten und wo kann ein Schulkind ungestört seine Hausaufgaben erledigen?
  • Wie gestaltet sich der Tagesablauf?
  • Was wird den Kindern an angeleiteten Aktivitäten angeboten? Sind sich die Kinder im Spiel meistens selbst überlassen?
  • Absprache von Bring- und Abholzeiten an verschiedenen Tagen. Bedenken von möglichen Veränderungen und Ausnahmen.
  • Wie soll bei der Urlaubsregelung verfahren werden? Wie ist die Vertretung geregelt, wenn die Tagesmutter z. B. durch Krankheit ausfällt? (Laut Satzung zur Förderung von Kindern in Tagespflege haben Tagespflegepersonen einen Anspruch auf 30 Tage Urlaub / Krankheit im Jahr)
  • Es sollte eine Regelung der Eingewöhnung abgesprochen werden, in der die Eltern stundenweise zusammen mit dem Kind zu den Tageseltern gehen und sich nach ein paar Tagen das erste Mal für kurze Zeit (15 bis 30 Minuten) trennen (wichtig bei jüngeren Kindern). Danach sollte über das Verhalten des Kindes in dieser neuen Situation gesprochen werden, damit sich das Kind an die neue Bezugsperson behutsam gewöhnen kann. Auch das Füttern und Wickeln durch die Tagespflegeperson sollte erst nach einigen Tagen der Eingewöhnung von ihr übernommen werden.
  • Absprache der Bezahlung: Höhe, wann zahlbar, Umfang der Leistung, Kürzung, Erhöhung, Zuschläge, Benzinkosten
  • Die Abgabe von notwendigen Medikamenten an das Tagespflegekind sollte im Tagespflegevertrag festgehalten werden und durch den behandelnden Arzt schriftlich und mit Angabe der genauen Indikation für notwendig erklärt werden.

Essen

Das tägliche Essen ist in dem Förderbeitrag nicht enthalten. Die Kosten werden in dem privatrechtlichen Vertrag zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson vereinbart und in der Tagespflegestelle bezahlt.

Wichtige zu klärende Fragen:

  • Auf welche Nahrungsmittel reagiert das Kind empfindlich?
  • Wie soll mit Süßigkeiten verfahren werden?
  • Isst das Kleinkind mit dem Löffel / Besteck?
  • Sitzt die Familie beim Essen gemeinsam am Tisch?

Schlafen

  • Schläft das Kind tagsüber noch, wenn ja, wo, wann, wie oft, wie lange?
  • Gibt es Besonderheiten beim Einschlafen? (Rituale, Nuckel, Kuscheltier)

Kleidung, Wäsche

Windeln, Wechselwäsche, Kleidung, Unterwäsche, Buddelhose, Schneeanzug werden von den Eltern mitgebracht, gewaschen und instandgesetzt.

Spielgewohnheiten

  • Was und womit spielt das Kind gern?
  • Darf das Kind Spielzeug von zu Hause mitbringen?
  • Wird mit Fingerfarbe, Knete, Wasser, Matsch gespielt und darf das Kind sich schmutzig machen?

Sauberkeit

Fragen zu Toilettengewohnheiten und dem Zähneputzen sollten geklärt werden.

Umgang

Alle Beteiligten sollten sich mit Akzeptanz und Wertschätzung begegnen. Ein zugewandter, liebevoller Umgang gegenüber den Kindern ist selbstverständlich.
Ein klar strukturierter Tagesablauf lässt das Kind Sicherheit und Orientierung erfahren. Absprachen müssen unbedingt eingehalten werden.
Regeln in der Familie sollten besprochen und berücksichtigt werden.

Bei Schulkindern

  • In welche Schule geht das Kind?
  • Wie kommt das Kind zur Schule bzw. zur Tagespflegestelle?
  • Hat es spezielle Schwierigkeiten, wenn ja welche?
  • Welche Hilfe ist bei Hausaufgaben notwendig?
  • Darf es sich mit Freunden verabreden?
  • Geht es in einen Sportverein o. ä.?
  • Wie kommt das Kind zu den Freunden, zum Verein?

Beratung und öffentliche Förderung

Zur Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Fragen zur Tagespflege oder wenn es Schwierigkeiten gibt, für das Kind eine geeignete Tagespflegestelle zu finden, aber auch, wenn es Schwierigkeiten während des Tagespflegeverhältnisses zwischen den Eltern und den Tagespflegeeltern gibt, steht die Mitarbeiterin des Familienbüros zur Verfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Fragen bei Schwierigkeiten - gerade pädagogische - während des Tagespflegeverhältnisses beantwortet das Familienbüro des Landkreises Celle.

Förderung in Kindertagespflege (Tagespflegegeld)

Der Landkreis Celle fördert die Betreuung von Kindern ab 8 Wochen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Kindertagespflege, wenn die Eltern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen.

Die Eltern beteiligen sich an den Kosten der Förderung durch einen Elternbeitrag, der sich am Beitrag für die Betreuung in Krippen orientiert.

Die Förderung wird bis einschließlich einen Tag vor dem dritten Geburtstag des Kindes befristet. Danach muss die Beitragsfreiheit beantragt werden.

Alle erforderliche Infos finden Sie auf der Homepage des Landkreises Celle.

Urlaub

Die Tagespflegeperson hat laut Satzung über die Höhe der laufenden Geldleistung und Erhebung von Kostenbeiträgen bei Kindertagespflege des Landkreises Celle einen Anspruch auf Fortzahlung bei Krankheit und Urlaub bis 30 Tage pro Kalenderjahr.
Die Eltern orientieren sich bei ihrer Urlaubsplanung an den Schließzeiten der Tagespflegestelle.

Krankheit

Wenn die Tagesmutter erkrankt ist, wird bis zu 6 Wochen im Jahr Krankheit und Urlaub weiterbezahlt. Wenn eine Ersatzpflegeperson für das Tagespflegekind benötigt wird, wird auch die Vertretung bezahlt.
Wenn das Tagespflegekind erkrankt, wird das Tagespflegegeld bis zu 20 Tage weitergezahlt, um das Tagespflegeverhältnis aufrechtzuerhalten.

Übersicht der Tagespflegestellen in Celle

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