Grabarten und Gebühren
Grabstätten
Auf den kommunalen Friedhöfen werden folgende Grabstätten vorgehalten:
- Urnenreihengrab
- Kinder-/ Reihengrab
- anonyme Grabstätte für Särge (Waldfriedhof) oder Urnen (Stadtfriedhof)
- Urnenwahlgrab / in bevorzugter Lage
- Wahlgrab / in bevorzugter Lage
- naturnahe Grabstätte
- Bienenstock (Kolumbarium)
- Baumgräber (Laubengarten, Baumkreis, Buchenallee, Kirschbaumallee, Ribbeck’s Garten )
- Arche
- Rosenfrieden
Im Rahmen der Vorsorge (schon zu Lebzeiten) können folgende Grabarten erworben werden:
- Alle Urnenwahlgräber / in bevorzugter Lage (auch halbanonym mit Grabstein)
- Alle Wahlgräber / in bevorzugter Lage (auch halbanonym mit Grabstein)
Gebühren
Die Gebühren für Bestattung und Nutzungsrechte staffeln sich nach den verlangten Leistungen (Ausstattung der Trauerhalle, Benutzung der Leichenhalle und manches mehr), der Art der Beisetzung und der Größe des Grabes.
Einer Faustregel zufolge sind die Gebühren für die Nutzungsrechte an einem Urnengrab (weil kleiner) geringer als an einem Erdgrab, an einem Reihengrab geringer als an einem Wahlgrab.
Die aktuellen Gebühren sind finden Sie hier:
- Baumgrabstätten
- Grabstätten für anonyme Beisetzungen
- Grabstätten im Bauerngarten
- Grabstätten im Baumkreis
- Grabstätten im Bienenstock
- Grabstätten im Laubengarten
- Grabstätten im Rotkehlchengarten
- Grabstätten im Themengrabfeld »Schmetterlingswiese«
- Grabstätten in der Arche
- Grabstätten in Ribbeck's Garten
- Halbanonymes Urnenwahlgrab (Familiengrabstätte)
- Halbanonymes Urnenwahlgrab in bevorzugter Lage (Familiengrabstätte)
- Halbanonymes Wahlgrab (Familiengrabstätte)
- Halbanonymes Wahlgrab in bevorzugter Lage (Familiengrabstätte)
- Naturnahe Grabstätten
- Rasenwahlgrab (Familiengrabstätte)
- Reihengrabstätten (Einzelgrabstätten)
- Urnenwahlgrab (Familiengrabstätte)
- Urnenwahlgrab in bevorzugter Lage (Familiengrabstätte)
- Wahlgrab (Ezidisches Grabfeld)
- Wahlgrab (Familiengrabstätte)
- Wahlgrab in bevorzugter Lage (Familiengrabstätte)