Ausländerangelegenheiten
Die Ausländerstelle des städtischen Fachdienstes Bürgerservice erteilt aufenthaltsrechtliche Erlaubnisse, berät Sie zu ausländerrechtlichen Fragen und vermittelt Integrationsangebote.
Telefonische Servicezeit
Auf Grund der hohen Anzahl von Telefonanfragen bieten wir Ihnen für eine verlässliche Erreichbarkeit der Ausländerbehörde eine telefonische Servicezeit an.
Diese ist:
Montag: 14 - 16 Uhr
Außerhalb der Servicezeit werden Sie eine Bandansage hören.
Bitte beachten Sie, dass eine Vorsprache bereits nur mit einem Termin in der Ausländerbehörde möglich ist.
Sie haben ebenfalls die Möglichkeit Ihr Anliege per E-Mail an auslaenderstelle@celle.de oder abh@celle.de zu mailen.
Bitte geben Sie immer
- Ihren Namen,
- Geburtsdaten,
- aktuelle Meldeanschrift und
- eine Telefonnummer
in der E-Mail an. Dies gilt für alle Personen.
Sollten Sie neu nach Celle gezogen sein und einen Termin in der Ausländerbehörde vereinbaren wollen, so übersenden Sie uns bitte
- Ihren Aufenthaltstitel (mit Zusatzblatt, wenn vorhanden),
- den Nationalpass oder Reiseausweis,
- Ihr Visum mit Einreisestempel und
- Ihre Meldebestätigung
als PDF-Datei.
Zur Vereinbarung von Terminen für die Abholung Ihres Aufenthaltstitels rufen Sie bitte die Telefon:+49 5141 12-3334 zu der telefonischen Servicezeit an oder schreiben Sie eine Mail an die benannten E-Mailadressen.
Die Staatsangehörigkeits-/Einbürgerungsstelle erreichen Sie per Mail: eb@celle.de
Bitte sehen Sie von mehrfachen Anfragen ab. Aufgrund der hohen Anfragezahlen kann eine Beantwortung ca. 10-15 Werktage in Anspruch nehmen.
Aktuelles
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Informationen zum Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, am 27.06.2024 wird das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft treten. Falls Sie beabsichtigen einen Einbürgerungsantrag zu stellen, beachten Sie bitte, dass der Antrag nur im Rahmen eines Termins gestellt werden kann. Aus diesem Grund bitten wir Sie, keine Unterlagen vorab zuzusenden. Haben Sie Interesse an dem ... Mehr
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Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine - Aufnahmen nur noch im Ausnahmefall
CELLE. Stadt und Landkreis informieren aktuell zur Aufnahme Geflüchteter aus der Ukraine: Aufenthaltserlaubnisse (gemäß § 24 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes), die am 1. Februar 2024 noch gültig sind, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen automatisch bis zum 4. März 2025 ohne Verlängerung im Einzelfall fort. Dazu ist keine weitere Bescheinigung nötig. Auch eine ... Mehr
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Anmeldung von Personen aus der Ukraine
Für eine Anmeldung in Celle und die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis benötigen wir bitte folgende Dokumente von Ihnen: Identitätsdokumente mit Lichtbild Wohnungsgeberbestätigung Antrag auf Erteilung Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ist für jede Person gesondert auszufüllen. aktuelles Lichtbild Bitte übersenden Sie die Dokumente zu Nummer 1 (Identitätsdokumente mit Lichtbild) und ... Mehr