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Ab 1. Januar 2024 - Personalausweis statt Kinderreisepass

Quelle: Pressestelle

CELLE. Die Stadtverwaltung informiert, dass sich ab dem 1. Januar 2024 das Verfahren der Ausstellung von Reisedokumenten für Kinder ändert. Die bisher verwendeten Kinderreisepässe dürfen nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Pässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Stattdessen ist künftig für Kinder als Reisedokument - unabhängig vom Alter - die Ausstellung eines Personalausweises (für Reisen innerhalb der EU) oder eines regulären Reisepasses (für Reisen außerhalb der EU) zu beantragen. Das jeweilige Dokument ist maximal 6 Jahre gültig und kann im Bürgerbüro im Neuen Rathaus beantragt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass beide Dokumente zentral in der Bundesdruckerei in Berlin erzeugt werden und die Bearbeitungszeit ab Antragstellung einige Wochen in Anspruch nehmen kann. Deshalb sollte im Vorfeld rechtzeitig, am besten mehrere Wochen vor Reiseantritt, ein Termin im Bürgerbüro vereinbart werden. Das ist ganz unkompliziert online unter https://termin.celle.de möglich.

Nähere Informationen, ob das konkrete Reisezielland den noch gültigen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, sind auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes unter den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise) zu finden.