20.05.2008 - 3 Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Innenstadt ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Di., 20.05.2008
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Vorzimmer FB 3
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zu Beginn teilt die Verwaltung mit, der Beschlussvorschlag der Vorlage 0142/08 sei wie folgt zu ergänzen:
b) Der Rat beschließt, vorbehaltlich einer Programmaufnahme das Gebiet der Innenstadt in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Abgrenzung als Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB festzulegen.
Danach erläutert die Verwaltung die Bedeutung einer Erhaltungssatzung nach § 172 BauGB, insbesondere den erweiterten Genehmigungstatbestand.
Ob ein Grundbucheintragung für die von der Satzung berührten Grundstücke erforderlich werden würde, müsse geprüft werden.
Auf Nachfrage der SPD-Fraktion stellt die Verwaltung fest, dass die angestrebten städtebaulichen Veränderungen im Bereich des Nordwalls durch eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet nicht unmöglich gemacht würden.
Der städtebauliche Denkmalschutz West sei auf eine eher bewahrende Strategie ausgelegt.
Wohnungsmaßnahmen seien nicht in der Ziel-1-Förderung vorgesehen, aber in dieser Förderung über den Städtebaulichen Denkmalschutz West sei es u. a. möglich, direkt in Bausubstanz zu investieren. Daneben können auch öffentliche Räume aufgewertet werden.
Vorraussetzung sei der Beschluss einer Erhaltungssatzung.
Die Kostenschätzung beläuft sich auf 15.5 Mill. Euro.
Die Programmaufnahme soll ab 2009 erfolgen, vorher bedarf es noch Richtlinien des Landes sowie die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land. Gleichwohl sei es Ziel, mit der Antragstellung von Anfang an im Programm dabei zu sein.
Weiter führt die Verwaltung aus, dass es sich bei der Summe von 15,5 Mill. Euro um eine voraussichtliche Schätzung handele, in die die Kalkulation der Umgestaltung von Straßen und Plätzen ebenso wie evtl. Honorare eingeflossen seien. Dies könne sich natürlich noch ändern. Die Städtebauförderung sei als Zuschuss für Maßnahmen anzusehen, die Eigentümer als auch die Kommune hätten die Co-Finanzierung zu leisten. Hierzu seien noch kommunale Richtlinien über Förderhöhen zu erstellen.
Bei einer anstehenden Sanierung würden energetische Gesichtspunkte auf jeden Fall berücksichtigt. Die Energieeinsparverordnung z. B. werde durch die Aufnahme in das Programm nicht außer Kraft gesetzt.
Im Anschluss an die Diskussion erfolgt einstimmig die Beschlussempfehlung:
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat beauftragt die Verwaltung, für das Gebiet der Innenstadt den Antrag für die Aufnahme in die Städtebauförderprogramm-Komponente Städtebaulicher Denkmalschutz im Programmjahr 2009 zum 01.06.08 vorzubereiten und zu stellen.
b) Der Rat beschließt, vorbehaltlich einer Programmaufnahme, das Gebiet der Innenstadt in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Abgrenzung als Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB festzulegen.
c) Der Rat beschließt weiterhin, vorbehaltlich einer Programmaufnahme, die jeweiligen städtischen Mittelanteile und die anfallenden nicht förderfähigen Kosten bereitzustellen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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9,9 kB
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