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ALLRIS - Auszug

07.05.2008 - 3 Bauleitplanung Bruchkampweg - Anhörung des Orts...

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Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Dr. Stumpf stellt einleitend fest, dass das bei der vergangenen Sitzung noch ausstehende Lärmgutachten nunmehr vorliege. Fachliche Beurteilungsmängel sind darin nicht zu erkennen. Entscheidender Punkt der vorgesehenen Bauleitpläne sei jedoch die fehlende Konformität mit dem Baugesetzbuch, nach dem bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes die Ganzheit der Planung berücksichtigt werden müsse. Die hier betroffenen Flächen im Süden der Stadt seien für die Stadtentwicklung zu wertvoll, um sie ohne Gesamtkonzept in Form von „Rosinenpickerei„ zu verbrauchen. Außerdem hätten die Wohnanlieger das Recht zu erfahren, was mittel- und langfristig auf ihnen benachbarten Flächen geschehen soll. Dieses sei laut Darstellung der Planungen in der vergangenen Sitzung nicht weiter entwickelt worden. Deshalb sei die Planung nicht durchdacht und damit auch nicht zielführend.

 

Die Fachverwaltung führt hierzu aus, dass:

 

-          die Neu-Aufstellung des Flächennutzungsplanes von der Fachverwaltung bereits vor knapp 15 Jahren vorbereitet worden sei, seinerzeit die Stadtpolitik dies jedoch abgelehnt habe. Über die Entwicklung des Südrandes vom Föscherberg gäbe es sehr wohl Konzepte, die jedoch aus liegenschaftlichen Gründen nicht öffentlich gemacht werden könnten. Der Zuschnitt des zu Rede stehenden Areals ergibt sich aus den verfügbaren Grundstückzuschnitten.

 

-          man flexibel bleiben wolle und gar nicht wisse, welche planerischen Notwendigkeiten in drei bis vier Jahren anstehen würden. Ob dann Gewerbe- oder Wohnbedarf für die freien Flächen anstehen würden; könne heute nicht gesagt werden.

 

-     das bestehende Gewerbebetriebe durch die neuen Planungen – insbesondere im Hinblick auf die Lärmsituation – nicht in ihrem Betrieb eingeschränkt werden.

 

-     das Areal nicht im aktuellen Hochwassergebiet liege, vorliegende Informationen über die Auswirkungen des für die Fuhse anzusetzenden Hochwasserbemessungspegels HQ100 werden in der Planung berücksichtigt.

 

-     alternative Flächen in Altencelle gibt es kaum. Lediglich im Bereich südlich der B 214 (im Bereich zwischen der Spedition Klein und dem Groß Ottenhaus) gibt es Flächen, die jedoch für die geforderte Gewerbeansiedlung nicht in Betracht kommen, da die kurzfristige liegenschaftliche Verfügbarkeit nicht gegeben ist, eine abwechslungsreiche Landschaft (Gehölze, Wäldchen und landwirtschaftliche Nutzflächen) vorliegt, was zu hohen Kompensationskosten für Eingriffe in den Naturhaushalt führen würde, sowie regionalplanerische Festlegungen dagegen sprechen.

 

Nach Rückfrage wird darauf hingewiesen, dass Bürger, deren Belange im Baugenehmigungsverfahren Berücksichtigung finden sollen, sich bei der Bauaufsicht der Stadt Celle melden müssen, um bei nachweislicher Betroffenheit im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beteiligt zu werden.

 

Der Ortsbürgermeister sieht bei der dargestellten Haltung der Verwaltung die für die Aufstellung von Flächennutzungsplanen vorgegebenen Grundsätze nicht als erfüllt an.

 

Abschließend stimmt der Ortsrat dem Entwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Celle „Gewerbegebiet Bruchkampweg“ sowie die zugehörige Begründung sowie dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 20 Ace „Gewerbegebiet am Bruchkampweg“ mit Begründung in der vorliegenden Fassung bei drei Nein-Stimmen und drei Ja-Stimmen nicht zu. Den öffentlichen Auslegungen wird ebenfalls nicht zugestimmt.

 

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