Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

27.08.2009 - 4 Beschwerden aus der Bevölkerung über Fluglärm i...

Reduzieren

Wortprotokoll

Ratsvorsitzender Dr. Haack begrüßt zunächst Oberstleutnant (OTL) Andreas Thun (Leiter des Wietzenbrucher Heeresfliegerausbildungszentrums C) und dankt ihm im Namen des Rates für den heutigen Vortrag zum o. g. Thema.
 
Beigeordneter Rejmann weist darauf hin, dass es sinnvoll sei, vor dem Vortrag der Bundeswehr zunächst den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zu geben, ihre Standpunkte und Anregungen darzustellen. Daraufhin gibt der Ratsvorsitzende folgende Regelung der Geschäftsordnung durch Verlesen bekannt:
 

§ 12  Empfang von Abordnungen, Anhörungen

 

Ziffer 3: "Beschließt der Rat mit der Mehrheit von 3/4 der anwesenden Ratsmitglieder, anwesende Einwohnerinnen oder Einwohner oder nach § 26 NGO von der Mitwirkung ausgeschlossene Personen zum Gegenstand der Beratung zu hören, so beträgt die Redezeit 15 Minuten. Eine Diskussion findet nicht statt."
 
Nach kurzer Aussprache wird aus der Mitte des Rates vorgeschlagen, folgenden 3 Einwohnerinnen und Einwohnern jeweils 5 Minuten Redezeit zu gewähren:
 
Herrn Bernd Franke, Frau Jutta Lorentzen und Herrn Christoph Alexander.
 
Diesem Vorschlag stimmt der Rat einstimmig zu.
 
Herr Franke trägt vor, dass er sich seit ca. 1 ½ Jahren mit dem Thema "Fluglärm in Celle" befasse. Seine bisherigen Aktivitäten seien jedoch nicht von Erfolg gekrönt gewesen, eher habe sich der Flugbetrieb ausgeweitet. Weiterhin würden viele Piloten die vorgeschriebenen Flugrouten nicht einhalten und zu tief über Wohngebiete fliegen. Der Hubschraubertyp Bell UH 1D sei immer noch im Einsatz und die Einführung des Nachfolgemodells NH 90 verzögere sich. Er fordert deshalb, dass in der Zeit von Mai bis September keine Flüge nach 16 Uhr mehr stattfinden sollen und vermehrt der Außenstandort Scheuen genutzt werde (Anmerkung: dies wurde von Herrn Franke als Forderung eines Wietzenbrucherrgers verlesen (Regeberg / Quedlinburgstraße), die dieser ins Internetforum gestellt hatte).
 
Frau Lorentzen berichtet, dass sie im Heese-Gebiet wohne; auch dort würden regelmäßig Hubschrauber zu tief über die Häuser fliegen. Sie regt an, dass Nachtflüge nur noch in der Winterzeit stattfinden sollen.
 
Herr Alexander bringt seine Freude zum Ausdruck, dass der Flugplatz in Wietzenbruch weiter in Betrieb bleibe. Man müsse hoch anerkennen, dass sich deutsche Mitbürger/innen nach wie vor für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einsetzen. Es sei bedauerlich, dass sich die hier stationierten Soldaten immer wieder für ihre Auftragserfüllung entschuldigen müssen; man sollte ihnen vielmehr dankbar sein.
 
Danach übergibt der Ratsvorsitzende das Wort an OTL Thun. Herr Thun dankt zunächst dem Rat der Stadt Celle für die Einladung zur heutigen Sitzung und er nehme sehr gerne die Möglichkeit wahr, über den Flugbetrieb und den Standort in Wietzenbruch zu informieren.
 
Bezüglich seiner Vorredner/innen gibt OTL Thun an, dass man in den Jahren 2004/2005 noch davon ausgegangen sei, dass aus damaliger Sicht der Flugbetrieb in Celle mit dem Hubschraubertyp Bell UH 1D sukzessive bis 2007 eingestellt werden könne. Da sich die Einführung des Nachfolgemodells jedoch aus Gründen, die die Bundeswehr nicht zu vertreten hat, verzögert habe, werde der sog. "Teppichklopfer" voraussichtlich noch bis einschließlich 2011 am HFlPl Celle in Betrieb bleiben. Die Verlagerung der Nachtflüge ausschließlich in die Winterzeit sei in der Form nicht möglich, da jeder Pilot innerhalb einer Frist von 120 Tagen Nachtflüge absolvieren müsse, um seine Fluglizenz zu behalten. Weiterhin müsse man sich auch nach den vorgegebenen Lehrgangsplänen für den Schulflugbetrieb richten, die bestimmte Abläufe von Flugstunden aus methodisch-didaktischen Gründen vorgeben und die in die Lehrgangsplanungen der gesamten Heeresfliegerwaffenschule eingebettet seien. Insgesamt habe man schon die Nachtflüge in der Sommerzeit reduziert, gänzlich sei dieses jedoch nicht möglich. 
 
Danach trägt OTL Thun vor, dass seit dem Jahr 2003 das Heeresfliegerausbildungszentrum C in Wietzenbruch stationiert sei. Insgesamt seien im Bereich des Standortes Wietzenbruch ca. 1000 Soldaten und ca. 390 zivile Mitarbeiter beschäftigt. Das Einsatzgebiet der Heeresflieger erstrecke sich weltweit und sei vielfältig (z. B. in Krisengebieten oder bei Rettungseinsätzen). Die Ausbildung der Piloten erfolge auf dem Hubschraubermuster BO 105 ausschließlich im Realflug, da es für diesen Typ keinen Simulator gebe. Im Gegensatz dazu erfolgt die fliegerische Ausbildung auf der Bell UH 1 D zu 50% im Simulator. Diese befinden sich jedoch in Bückeburg und werden von den Lehrgangsteilnehmern aus Celle dort genutzt. Jedoch ließen sich nicht alle Ausbildungsinhalte im Simulator abbilden und diese müssten auch im Sinne der Flugsicherheit im Realflug ausgebildet werden. Im Jahr 2008 seien auf  71 Hubschraubern rd. 9500 Stunden geflogen worden. Ein Teil der Ausbildung finde in der Fläche statt (u. a. auf dem Standortübungsplatz Scheuen). Der Außenlandeplatz auf dem Standortübungsplatz Scheuen werde jedoch zusätzlich zum Flugplatz Wietzenbruch betrieben und könne nicht als Ersatzareal dienen. Hierbei müsse insbesondere der Umstand berücksichtigt werden, dass beim Flugbetrieb in Scheuen stets eine Crash-Crew (Rettungssanitätsdienst + Feuerwehr) vor Ort sein müsse. Da in der Vergangenheit nur 36 Feuerwehrleute zur Verfügung standen, sei eine Verlagerung des Flugbetriebs nach Scheuen nur eingeschränkt möglich gewesen. Mittlerweile habe man 49 Feuerwehrleute und langfristig hoffe man, diese Zahl auf 61 erhöhen zu können.    
 
r bestimmte Gebiete im Landkreis gebe es Überflugverbote (u. a. für den Bereich Nienhagen, Wathlingen, Hambühren, Wittekop) und die Piloten seien angehalten, diese auch einzuhalten. Die einschlägigen Vorschriften der Bundeswehr sähen vor, dass grundsätzlich eine Flughöhe von 500 ft (ca. 170 m) nicht unterschritten werden dürfe (bei Tieffluggebieten in Deutschland sei eine Höhe von 100 ft (ca. 30m) und darunter zulässig; der Hubschrauberkoordinierungsraum Celle ist neben vielen anderen ein solches Gebiet). Bei Anflügen der Hubschrauber auf den Flugplatz Wietzenbruch selbst werde in den vorgegebenen Einflugschneisen die Flughöhe von rd. 150 m beim Anflug auf das Funkfeuer und 100 m beim Radaranflug im Endteil über bebautem Gebiet nicht unterschritten. Deshalb weist OTL Thun die stetigen Vorwürfe, dass die Piloten die vorgeschriebene Flughöhe nicht einhielten, zurück. Der Flugbetrieb erfolge grundsätzlich vorschriftsmäßig. Sicherlich könne es mal vorkommen, dass sich ein in der Ausbildung befindlicher Flugschüler am Randbereich der vorgegebenen Flugrouten bewegt; dies gehöre jedoch zum Schulflugbetrieb dazu, sei eher die Ausnahme und werde dann umgehend durch den Fluglehrer korrigiert. Herr Thun führt weiter aus, dass Höhen von Luftfahrzeugen besonders für Laien schwer zu schätzen seien. Sogar Piloten, die sich mit der Materie Flugbetrieb auskennen, falle es schwer, vom Boden aus die Flughöhe eines Luftfahrzeuges richtig zu beurteilen.    
 
OTL Thun berichtet weiterhin von den Maßnahmen der Bundeswehr zur Reduzierung des Flugrms:
 
-       Kein Schulungsbetrieb in der Zeit von 12 bis 14 Uhr in der Platzrunde
-       Nachtplatzrundenbetrieb nur bis 22:00 Uhr, danach nur noch die letzte Landung
-       seit 2007 freitags kein Flugdienst im Rahmen der fliegerischen Ausbildung
-       Letzte reguläre Landung bis spätestens 24:00 Uhr
-       Auslagerung von Flugbetrieb nach Scheuen oder Faßberg
-       Beschränkung des Flugbetriebes für fremde Luftfahrzeuge.
 
Seit dem Jahr 2005 habe der Flugbetrieb stetig abgenommen, deshalb könne er die Hinweise aus der Bevölkerung, dass die Lärmbelästigung zugenommen habe, nicht nachvollziehen. Allerdings räumt OTL Thun ein, dass sich die Qualität der Lärmbelastung durch den Betrieb der Bell UH 1D am Heeresflugplatz Celle natürlich schon geändert habe. Dies sei jedoch auf der Zeitachse - wie bereits ausgeführt - endlich. Seit 2004 gebe es eine Lärmschutzkommission bestehend aus den regionalen politischen Vertretern der Gemeinden. Ferner werde sich mit allen eingehenden Beschwerden befasst. In den angrenzenden Gemeinden seien auch  Info-Veranstaltungen durchgeführt worden.
 
Bezüglich der Zukunft des hiesigen Standortes führt OTL Thun aus, dass die Bell UH 1D aus heutiger Sicht voraussichtlich noch bis 2011 in Celle im Flugbetrieb bleibe. Die BO 105 werde bis auf weiteres eingesetzt. Ein Ausbildungsflugbetrieb für den Hubschraubertyp "Tiger" sei nicht vorgesehen. Der Standort Celle werde für die Ausbildung von Piloten weiter dringend benötigt; eine weitere Verlagerung zum Standort Bückeburg sei nicht möglich.
 
Auf die Frage des 1. Bürgermeisters Dr. Hörstmann, ob bei schönem Wetter kurzfristig Nachtflüge geplant werden könnten, gibt OTL Thun an, dass dies nicht möglich sei, da u. a. die Dienstzeiten für die Piloten und für die Feuerwehrleute nicht kurzfristig in dem erforderlichen Maße abgeändert werden könnten, da man wie die zivile Luftfahrt auch dem Luftverkehrsgesetz, dem Europäischen Arbeitszeiterlass im Schichtdienst sowie den einschlägigen Vorschriften unterliege.
 
Ratsherr Dr. Moritz bittet um Auskunft, ob die Piloten noch mehr im Simulationsbetrieb eingesetzt werden könnten. Dazu gibt OTL Thun an, dass dies zum einen eine Frage der Finanzierung sei (zusätzliche Beschaffung von Simulatoren). Zum anderen müsse berücksichtigt werden, dass eine Simulation einen Realflug nicht hundertprozentig ersetzen könne.
 
Beigeordneter Zobel fragt, ob es konkrete Maßnahmen gebe, den Flugbetrieb und somit die Lärmbelästigung zu minimieren. OTL Thun erklärt, dass der Flugbetrieb nur dann weiter verringert werden könne, wenn der Auftrag des Bundesministers der Verteidigung entsprechend angepasst werde. Weiterhin bittet Beigeordneter Zobel um Auskunft, ob es öffentliche Daten der Bundeswehr über die Lärmbelästigung beim Flugbetrieb gebe. Diese Frage verneint OTL Thun. Diesbezüglich ergänzt Oberbürgermeister Mende, dass am 02.09.2009 eine Info-Veranstaltung zum Thema "Lärmaktionsplanung" stattfinde. Dabei befasse sich die Stadt mit Planungen zur Lärmminderung und eine rege Beteiligung der Bevölkerung sei hier ausdrücklich erwünscht. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die vom Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee geplantermschutzoffensive darauf abziele, den Lärm an Straßen, Schienen und Flughäfen weiter zu reduzieren; der militärische Flugbetrieb sei hiervon jedoch ausgenommen.
 
Die Beigeordneten Rejmann und Gevers sowie Ratsherr Dr. Jochim bitten um Auskunft, ob ggf. weitere Veränderungen bzw. Umstrukturierungen für den Standort Wietzenbruch vorgesehen seien und inwieweit diese Auswirkungen auf die Zahl der Beschäftigten habe werde. OTL Thun erklärt, dass auf aktueller Planungsgrundlage bis Ende 2011 die Ausbildung auf der Bell UH 1D eingestellt werden solle. Die Zahl der Soldaten und der Zivilisten werde sich aber nur geringfügig verändern, da es neue Aufgaben geben werde, die allerdings noch in der Konzeption seien.
 
Auf die Frage des Ratsherrn Didschies, inwieweit der Flugbetrieb von Polizei- und Rettungshubschraubern usw. beeinflusst werden könne, antwortet OTL Thun, dass dies kaum möglich sei und wohl auch nicht ernsthaft gewollt sein könne. Die ständige Einsatzbereitschaft solcher Luftfahrzeuge müsse jederzeit gewährleistet sein.
 
Ratsherr Schoeps bittet um Auskunft, welche rechtlichen Grundlagen für den Flugbetrieb der Hubschrauber am Standort Celle-Wietzenbruch hinsichtlich der Lärm- und Schadstoffemissionen gegeben seien und inwieweit diese Vorschriften beachtet werden (sh. Antrag Nr. 81/2009). OTL Thun gibt dazu an, dass grundsätzlich der Bundesminister der Verteidigung den Auftrag zur Ausbildung von Piloten vorgebe; die hierfür einschlägigen Vorschriften würden alle Beteiligten entsprechend einhalten.
 
Abschließend dankt Ratsvorsitzender Dr. Haack Herrn OTL Thun für die umfassende Information.