01.10.2009 - 13 Beibehaltung der Gebührensätze gemäß der Satzun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 01.10.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stab S 6
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsfrau Fiss begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, dass die Gebührensätze beibehalten und nicht erhöht werden sollen. Sie weist jedoch darauf hin, dass im Bereich der Mummenhofstraße viele Reihenhäuser mit Hinteranliegern vorhanden seien. Da ein Parken auf diesen Grundstücken nicht möglich sei, müssten die Anwohner ihre Autos im Straßenbereich abstellen. Infolgedessen könne die Kehrmaschine morgens früh diese zugeparkten Bereiche gar nicht reinigen, obwohl die Anlieger die lt. Satzung vorgesehenen Straßenreinigungsgebühren entrichten. Dies sei auf Dauer nicht hinnehmbar.
Danach beschließt der Rat einstimmig bei 1 Enthaltung die Beibehaltung der seit dem 01.01.2009 geltenden jährlichen Gebührensätze je Meter Straßenfront. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung der Stadt Celle vom 02.11.1995 in der Fassung der Änderung vom 09.10.2008 bleibt unverändert gültig.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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196,9 kB
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