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ALLRIS - Auszug

24.11.2009 - 2 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ortsbürgermeister Hartig informiert einleitend, dass der Aufstellungsbeschluss „Gewerbegebiet Vorwerk / Nord“ erfolgt sei und nun der zweite Schritt, nämlich die Zustimmung zum Entwurf sowie dessen öffentliche Auslegung, erfolgen müsse.

Der Ortsrat Vorwerk werde heute im Rahmen des Anhörungsverfahrens über den Planungsstand informiert.

Im Folgenden geht die Verwaltung detailliert auf den Entwurf zur Änderung des bestehenden Bebauungsplanes ein und eröffnet dem Ortsrat die Möglichkeit, Anregungen und Ergänzungen vorzutragen.

Die Verwaltung erläutert, dass die 2. Änderung erforderlich werde, da angrenzende Gewerbebetriebe Interesse an der Fläche zur Erweiterung ihrer Betriebe bekundet hätten. Da es sich bisher um ein Mischgebiet handele, werde die Ausweisung einer Teilfläche als Gewerbegebiet erforderlich.

Im gleichen Zuge solle das allgemeine Wohngebiet in ein Mischgebiet umgewandelt werden, um zum Beispiel einer Erweiterung des Feuerwehrareals Rechnung zu tragen oder auch die Wohnnutzung sicher zu stellen.

Zwei Besonderheiten würden das Gewerbegebiet kennzeichnen: zum einen sei das Gebiet schon nahezu komplett von einem Gehölzstreifen eingefasst, nur noch ein Teilstück müsse angepflanzt werden. Diese natürliche Grünzone trenne das Gewerbegebiet vom Mischgebiet und diene gleichzeitig als Lärm- und Sichtschutz.

Zum anderen befänden sich auf dem Areal noch zwei gekennzeichnete Flächen, in deren Bereich noch Restschäden (Kontaminationen) durch die Vornutzung (FURTEX) vorhanden seien. Die Schadstoffe befänden sich allerdings in 7 Meter Tiefe, eine Nutzung an der Oberfläche sei trotz dessen möglich.

Anschließend werden Nachfragen seitens der Ortsratsmitglieder nach Kompensationsflächen, finanziellem Aufwand und der Anbringung von Beobachtungspumpen ausführlich beantwortet.

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Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 der Stadt Celle „Gewerbegebiet Vorwerk / Nord“ sowie der zugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt und deren öffentliche Auslegung beschlossen (§ 3 Abs. 2 BauGB).

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage