03.06.2009 - 4 Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Mi., 03.06.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63.1 Bauordnung - Verwaltung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert den Sachverhalt und geht auf die gesetzlichen Vorgaben, die sich in den vergangenen Jahren aufgrund des Elbe-Hochwassers deutlich verändert haben, ein.
Als Folge daraus können erstmalig auch Siedlungsgebiete von einem Hochwasserereignis betroffen sein, welches statistisch nur einmal in 100 Jahren auftritt (HQ 100). In festgesetzten Überschwemmungsgebieten darf kein Bebauungsplan aufgestellt werden.
In ihrer Stellungnahme wird die Verwaltung darauf dringen, ergänzende Betrachtungen unter instationären Bedingungen anzustellen, da ihrer Ansicht nach Flächen, insbesondere im OT Altencelle, für ein HQ 100 berücksichtigt worden sind, die von derartigen Hochwässern tatsächlich nicht betroffen sein könnten.
Die Fragen des Ausschusses werden ausführlich beantwortet.
Der Vorsitzende regt wegen der starken Eingriffe in die Belange der Bürger an, in die Berechnungen eines HQ 100 auch die eingeleiteten Hochwasserschutzmaßnahmen der Stadt Celle an der Aller und die in naher Zukunft angestrebten Schutzmaßnahmen einfließen zu lassen.
Die Verwaltung erklärt, dass sich die ergriffenen Hochwasserschutzmaßnahmen bei der Fuhse bis zur Schwedenbrücke entlastend auswirken. Wie sich die weiteren Maßnahmen auf die Fuhse auswirken, lässt sich schwer abschätzen.
Der Ausschuss empfiehlt entsprechend der Vorlage einstimmig:
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Stellungnahme der Stadt Celle im Verfahren zum Erlass der Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Fuhse.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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287,6 kB
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