01.09.2009 - 7 Personalausstattung in den KindertagesstättenSt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 01.09.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stab S 6
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert kurz den Inhalt der Vorlage. In der anschließenden Diskussion werden Fragen zu den Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und zur Bedeutung des Berufsbildes der Sozialassistentin in der Zukunft erörtert.
Die CDU-Fraktion regt an, zunächst lediglich die vier angesprochenen Stellen umzuwandeln und dann jede weitere Veränderung im Ausschuss zu diskutieren.
Die Verwaltung verweist darauf, dass die angestrebte Ausweisung im Stellenplan eine flexible Handhabung ermöglichen solle. Es sei nicht daran gedacht, alle Sozialassistentinnen-Stellen sofort in Erzieherinnen-Stellen umzuwandeln. Bei entsprechender Qualifikation und Bewährung in der praktischen Arbeit werde eine Weiterqualifizierung im Einzelfall individuell unterstützt.
Auf Nachfrage stellt die Verwaltung fest, dass die Stellen der freien Träger in die Kalkulation noch nicht einbezogen seien. In Einzelfällen würden in Einrichtungen in nicht-kommunaler Trägerschaft aber bereits Erzieherinnen als Zweitkraft beschäftigt. Die Zuschüsse des Landes bzw. des Landkreises würden sich an den tatsächlichen Personalkosten bzw. an der tatsächlichen Qualifikation orientieren.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt einstimmig, die Stellen der Zweitkräfte in den Kindertagesstätten als Erzieher-/-innen-Stellen (EG 6) auszuweisen, um so einzelfallbezogen die Möglichkeit einzuräumen, sie entweder mit Erzieher/-innen oder Kinderpfleger/-innen zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt entsprechend der Qualifikation.
Dem Jugendhilfeausschuss ist regelmäßig über die Entwicklung in diesem Bereich zu berichten.
