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ALLRIS - Auszug

10.11.2009 - 6 Beitritt zur "Europäischen Städte-Koalition geg...

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Wortprotokoll

Die Fraktion Die Grünen/Bündnis 90 prognostiziert, dass es nicht bei den Beitrittskosten in Höhe von 500,-- € bliebe und zudem eine Menge Arbeit für die Verwaltung anfallen werde. So sei der wirkliche Nutzen eines Beitritts zu hinterfragen.

 

Die CDU-Fraktion macht darauf aufmerksam, dass sowohl die Möglichkeit einer Absichtserklärung als auch der Beitritt zur Städte-Koalition bestehe. Sie bittet die Verwaltung zu ergründen, worin der Unterschied liege und warum die Stadt Wolfsburg der Koalition noch nicht beigetreten sei.

 

Auf Bitten der Fraktion Die Grünen/Bündnis 90 erläutert die Ausschussvorsitzende den Antrag. Sie empfiehlt den Beitritt zur Städtekoalition gegen Rassismus, weil es sich dabei nicht nur um eine bloße Absichtserklärung handele. Vielmehr sollten folgende praktische Möglichkeiten im Vordergrund stehen, sich dem Rassismus entgegen zu stellen:

 

-          Weitere diesbezügliche Aktivitäten zu initiieren, auch im Zusammenhang mit bestehenden Integrationsplänen

-          sich im Verbund mit anderen Städten zu vernetzen und gegenseitig zu stärken.

 

Bei all diesen Fragen sei der Sozialdezernent einzubeziehen.

 

Die FDP-Fraktion merkt an, dass es sich eigentlich verbiete, bei dieser Thematik nach den Kosten zu fragen. Dennoch müsse klar sein, was auf die Stadt Celle zukomme.

 

Die 1. Stadträtin schlägt vor, nochmals mit den Städten Hannover und Wolfsburg Kontakt aufzunehmen. Die SPD-Fraktion bittet die Leistungsfähigkeit der städtischen Integrationsstelle zu überprüfen. Die Fraktion Die Grünen/Bündnis 90 weist auf den im Falle eines Beitritts zu erfüllenden 10-Punkte-Plan hin; Teile davon könnten bereits vorher abgearbeitet werden.

 

Abschließend stimmen die Mitglieder des Ausschusses überein, zunächst einmal weitere Einzelheiten durch erneute Kontaktaufnahme mit den Städten Hannover und Wolfsburg sowie dem Menschenrechtsbüro Nürnberg zu erhalten. Parallel dazu solle die Leistungsfähigkeit des Referats für Integration überprüft werden. Sodann solle eine Behandlung des Antrags im Sozialausschuss erfolgen.

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Anlagen zur Vorlage