20.08.2009 - 10 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Ausschuss für Straßenbau und Verkehr
- Datum:
- Do., 20.08.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Bahnübergang am Karrenweg (Wasa-Weg)
Der Bereich des Bahnüberganges ist asphaltiert. Aufgrund des Kreuzungswinkels zwischen der Gleis- und Wegachse besteht für Radfahrer jedoch in den Spurrillen des Gleises eine Sturzgefahr, sofern der Radfahrer den Bahnübergang nicht in einer Bogenfahrt (zur Ver-größerung des Kreuzungswinkels) überquert.
Es wurde angeordnet, die in beiden Fahrtrichtungen vorhandene Beschilderung VZ 151 StVO (unbeschrankter Bahnübergang) bis auf ca. 10-15 m vor den Übergang zu versetzen. Zusätzlich sind ZZ mit der Aufschrift Achtung Sturzgefahr Radfahrer absteigen anzubringen.
Die Kosten für diese Maßnahme werden von der Fa. Barilla Wasa übernommen.
Bezüglich der Durchführung evtl. baulicher Veränderungen (Verschwenkung des Radweges, Umfahrsperre, Einbringen von sog. Gummimatten) hat die Fa. Barilla Wasa verdeutlicht, keine weiteren kostenintensiven Maßnahmen tätigen zu wollen.
Auch aus Sicht der Verwaltung besteht hier kein weitergehender Handlungsbedarf.
Unfall auf der Parkpalette am Langensalzaplatz
Die Parkpalette Langensalzaplatz besitzt drei Ausgänge an den nördlichen, südlichen und westlichen Seiten. Die Treppen sind auch als Ausgänge bezeichnet. Die Fußgängerin hat jedoch nicht die Treppen, sondern im östlichen Bereich die Schrammborde genutzt und ist darauf ausgerutscht.
Die Schrammborde sind keine Gehsteige und als solche auch nicht ausgewiesen. Sie werden auch im Winter nicht eisfrei gehalten. Die Fußgängerin konnte daher auch keine Regressansprüche geltend machen.
