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ALLRIS - Auszug

11.11.2009 - 9 Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Ern...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Die Verwaltung erläutert zunächst den Begriff Aufwandspaltung. Es handelt sich hier um ein formales Erfordernis, um Anliegerbeiträge lediglich für eine Teileinrichtung der Anlage erheben zu können.

Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung sei notwendig geworden, nachdem die Standsicherheitsprüfung eines unabhängigen Gutachters ergeben habe, dass 80 % der Masten nicht mehr standsicher seien.

Weitere Erläuterungen sollen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung folgen.

 

Da somit eine Beschlussempfehlung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sei beschließt der Ausschuss einstimmig, die TOP 8 und 9 abzusetzen und in der nächsten Sitzung am 03.12.2009 erneut zu beraten.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage