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ALLRIS - Auszug

30.09.2010 - 30 Bebauungsplan Nr. 145 der Stadt Celle "Gewerbeg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Rat beschließt einstimmig wie folgt:

 

Gemäß § 17 (2) BauGB wird die nachfolgende Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1/2008 der Stadt Celle um ein weiteres Jahr beschlossen:

 

SATZUNG

 

über die Veränderungssperre 1/2008

 

Aufgrund des § 17 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 6 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) hat der Rat der Stadt Celle in seiner Sitzung am … folgende Satzung beschlossen:

 

 

Einziger Paragraph

 

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 1/2008 für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 145 der Stadt Celle, „Gewerbegebiet Neuenhäuser Straße / West“, wird um ein Jahr verlängert. Der Geltungsbereich ist dem zugehörigen Anhang zu entnehmen.

 

Die Veränderungssperre tritt somit 14 Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Celle, also am …. In Kraft und gilt für die Dauer eines Jahres.

 

Der Geltungsbereich der Satzung ist der Planskizze zu entnehmen.

 

 

Celle, den ….

 

 

Mende                                                                                    Siegel

(Oberbürgermeister)

 

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Anlagen zur Vorlage