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ALLRIS - Auszug

30.09.2010 - 2 Einwohnerfragestunde nach § 17 der Geschäftsord...

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Wortprotokoll

Der stellv. Ratsvorsitzende Wilhelms gibt die Einwohnerfrage von Frau Merbach-Gerl durch Verlesen bekannt:

 

„Der städtebauliche Vertrag legt die Geschicke der Stadt Celle auf Jahre hinaus fest. Was genau wird in diesem Vertrag geregelt? Wann und in welcher Form wird die Öffentlichkeit über den Vertragsentwurf informiert und welche Möglichkeiten bestehen für die Einwohner der Stadt Celle, Änderungsvorschläge einzubringen?“

 

Der Oberbürgermeister antwortet hierauf wie folgt:

 

Der Städtebauliche Vertrag regelt u. a. die Realisierung der Altstadt-Galerie (durch Vereinbarungen über Baupflicht, Verkaufsflächenstruktur, Fassadengestaltung, Denkmalschutz), die Erschließung (durch Vereinbarungen über Art und Umfang der Erschließungsanlagen, Planung, Ausschreibung, Überwachung und Bauleitung, Baudurchführung, Verkehrssicherung und Unterhaltung, Gewährleistung), den Betrieb der Altstadtgalerie (Citymanagement, Centermanagement, Parkhaus) und die Kostentragung.

Es handelt sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Celle und dem Investor nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (§ 11 BauGB). Eine Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei nicht vorgesehen.

Beigeordneter Zobel erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen die Altstadtgalerie ablehne.

 

Beigeordneter Gevers führt aus, dass eine Voraussetzung für den Bau einer Altstadtgalerie der Abschluss des städtebaulichen Vertrages sei. Dieser müsse vor der Verabschiedung des entscheidenden Bebauungsplanes vorgelegt werden.

 

Ratsherr Dr. Haack erklärt, dass eine Vielzahl von Fragen, resultierend aus dem städtebaulichen Vertrag , in öffentlicher Sitzung behandelt werden müsse.

 

Beigeordneter Rejmann verweist auf den Antrag der SPD-Fraktion auf solitäre Ansiedlung der Ankermieter in der Stadt Celle.

 

Beigeordneter Pillibeit erklärt, dass das Thema „Altstadtgalerie“ die Bevölkerung Celles bewege. Die WG-Fraktion möchte die Bevölkerung mitnehmen. Er führt aus, dass ein Einkaufscenter der Stadt nutzen müsse, diese aber nicht ausnutzen dürfe. Vor der Beschlussfassung über den Bebauungsplan müsse der städtebauliche Vertrag vorliegen. Die WG-Fraktion fordere, dass eine konkrete Angabe zur maximalen Größe des Centers gemacht werde. Die Ankermieter müssen zu denen der Spitzenklasse gehören. Eine Öffnung des Centers zur Bergstraße als Integration zur Altstadt sei wichtig.

 

Frau Merbach-Gerl stellt die folgende Zusatzfrage:

 

Werden im städtebaulichen Vertrag die Mieter (z.B. H&M, Media-Markt) verbindlich benannt?

 

Der Oberbürgermeister antwortet hierzu:

 

Eine verbindliche Benennung im städtebaulichen Vertrag erfolge nicht.

 

Der stellv. Ratsvorsitzende Wilhelms gibt die Einwohnerfrage von Herrn Ruttkowski durch Verlesen bekannt:

 

„Liegen Denkmalpflegestellungnahme(n) seitens des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalschutz (NLD) der Stadt Celle oder dem Rat vor, die sich mit der geplanten „Altstadtgalerie“ zwischen Bergstraße und Südwall beschäftigen? Falls dies so ist, wann werden diese öffentlich gemacht. Im Zusammenhang dazu stellt sich die Frage:

Wurde das geplante Parkhaus auf dem Feuerwehrgelände unter denkmalpflegerischen und städtebaulichen Gesichtspunkten bezüglich äerem Erscheinungsbild und Gesamthöhe mit einbezogen; zu welchem Ergebnis ist man gekommen?

 

Der Oberbürgermeister antwortet hierauf wie folgt:

 

Eine Stellungnahme des NLD liegt der Verwaltung vor (Eingang 23.09.2010). Sie wird mit allen anderen fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen zur Zeit geprüft und dann den Ratsgremien im Rahmen der Abwägung zur Entscheidung vorgelegt. Die Behandlung im Fachausschuss ist für den 28.10.2010 in öffentlicher Sitzung vorgesehen. Die Vorlage hierzu kann dann eingesehen werden.

Die Gestaltung des Parkhauses unter denkmalpflegerischen und städtebaulichen Gesichtspunkten befindet sich zur Zeit in der Abstimmung. Das Ergebnis wir Gegenstand des Städtebaulichen Vertrages werden.

 

Beigeordneter Zobel erklärt, dass seine Fraktion sich bewusst nicht an der Kommission zum Fassadenwettbewerb beteiligt habe. Er führt aus, dass das Stadtbild sich gravierend ändern würde, wenn das Center käme.

 

Ratsherr Dr. Haack führt aus, dass der Siegerentwurf, welcher aus dem Fassadenwettbewerb hervorgegangen sei, nicht für Celle geeignet sei, er wirke kalt und fremd. Er regt an, dass Modell des Siegerentwurfes, welches bereits im Neuen Rathaus ausgestellt wurde, erneut auszustellen.

 

Beigeordneter Gevers erklärt, dass eine sinnvolle Diskussion im Rat nur möglich sei, wenn alle Beteiligten wüssten, worum es gehe. Bislang liege das von Herrn Ruttkowski genannte Schreiben des NLD dem Rat nicht vor.

 

Herr Ruttkowski stellt die Folgende Zusatzfrage:

 

„Wie ist das Schreiben des NLD an die Stadt Celle in die Öffentlichkeit gelangt? Es gibt noch zwei weitere Schreiben zur Thematik, die ein ähnliches Resumee ziehen, wie das o.g. Schreiben des NLD. Sind diese auch in das Beurteilungsverfahren zum Bebauungsplan eingegangen?“

 

Der Oberbürgermeister antwortet hierauf wie folgt:

 

Schreiben an die Stadt Celle werden im normalen Verwaltungsverfahren bearbeitet. Dieses gelte auch für das von Herrn Ruttkowski genannte Schreiben des NLD.

gliche Indiskretionen verurteile er und werde im Hause der Angelegenheit nachgehen. Dieses müsse das NLD gleichfalls tun.

Derzeit werden alle Eingaben zum Bebauungsplan zusammengestellt. Mit der Verwaltungsvorlage werden sich Planungs- und Bauausschuss, Verwaltungsausschuss und letztendlich der Rat in öffentlicher Sitzung befassen.