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ALLRIS - Auszug

23.11.2010 - 7 Sachstand zur Festsetzung des Überschwemmungsge...

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Wortprotokoll

 

Die Verwaltung präsentiert den derzeitigen Sachstand. Um eine Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Mittelaller erlassen zu können, sind die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit gehört worden. Zwischenzeitlich sind alle erhobenen Einwendungen gesichtet, bewertet und erörtert worden.

Dem Ausschuss werden die wesentlichen Themenbereiche der Einwendungen vorgestellt (siehe Anlage 1 zu TOP 7).

 

Zum besseren Verständnis wird auf den gesetzgeberischen Auftrag, der den Erlass einer Verordnung festlegt, eingegangen und die bisherigen Verfahrensabläufe seit November 2008 erläutert (siehe Anlage 2 zu TOP 7). Der Verfahrensstand nach dem Erörterungstermin am 11.11.2010 zum Erlass der Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Mittelaller in der Stadt Celle wird erläutert (siehe Anlage 3 zu TOP 7).

 

Anhand einer an die Leinwand projizierten Karte wird das vom NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet gezeigt. Auf diese blau dargestellte Fläche wirkt das Wasserhaushaltsrecht ein.

 

Durch mobile Schutzmaßnahmen, die faktisch gegeben sein müssen, können derzeit als Überschwemmungsgebiet gesicherte Siedlungsflächen aus dem Überschwemmungsgebiet ausgegrenzt werden.

 

Die rechtswirksame Ausgrenzung erfordert einen Ratsbeschluss, mit dem die jederzeitige Einsatzbereitschaft des mobilen Hochwasserschutzes bestätigt wird. Der entsprechende rechtliche Rahmen ist in der ÜSG-Verordnung vorgesehen.

 

Flächen, die mobil nicht geschützt werden können, unterliegen als Siedlungsflächen einem abgestuften Freistellungsprogramm (farblich lila gekennzeichnet).

 

Der weitergehende Sachverhalt und die Rechtslage und ihre Auswirkungen werden im Ausschuss vertiefend besprochen.

Dabei wird auf die Bedeutung des Celler Wehres hinsichtlich der dominanten Wirkung auf die Pegel der Aller stromaufwärts eingegangen.

 

Voraussichtlich wird der Ausschuss den Erlass der Verordnung in der ersten Ratssitzung im Jahre 2011 vorbereiten. Bis dahin wird erwartet, die Zustimmung des Ministeriums zur geplanten Verordnung vorliegen zu haben.

 

 

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Anlagen