31.08.2010 - 7 Einrichtung eines Migrationsbeirates - Erörteru...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 31.08.2010
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Ausschussvorsitzende erläutert zunächst, dass dieser TOP zwar federführend im Sozialausschuss behandelt werden solle, man aber dem Jugendhilfeausschuss und insbesondere den beratenden Mitgliedern die Möglichkeit zur Stellungnahme geben wolle. Die Vorlage BV/0298/10 Einrichtung eines Migrationsbeirates sei daher vor der Sitzung als Tischvorlage verteilt worden.
Die CDU-Fraktion verweist auf die ausführliche Diskussion innerhalb der Fraktion, die vom Ergebnis her in Richtung Ausschuss nach NGO führe. Es solle ein Gremium geschaffen werden, dass auf Augenhöhe agieren könne. Für die Besetzung schlage man 7 Ratsmitglieder und 7 beratende Mitglieder vor, deren Gewinnung und Zusammensetzung noch ausführlich diskutiert werden müsse.
Neben dem Ausschuss werde kein Bedarf für einen Beirat gesehen. Bereits im Mai 2009 habe sich der Sozialausschuss einstimmig über alle Fraktionen für die Bildung eines Gremiums ausgesprochen. Die Landeshauptstadt Hannover hier als Vergleich heranzuziehen sei aufgrund der unterschiedlichen Größenklasse wenig sinnvoll.
Die Fraktion Bündnis 90/Grüne stellt fest, dass sie die Bildung eines Ausschusses durchaus unterstützen würde. Bei der Zahl der Mitglieder und des Verfahrens der Berufung habe man sich noch nicht festgelegt.
Die SPD-Fraktion plädiert dafür, möglichst Menschen mit Migrationshintergrund als beratende Mitglieder zu berufen. Da jedoch nicht alle in Celle ansässigen Ethnien im Ausschuss vertreten sein könnten, sollte zusätzlich ein Integrationsrat gegründet werden, der dem Ausschuss zuarbeite.
Die Fraktion Linke/BSG schlägt vor, parallel die Einbeziehung von Menschen mit Migrationshintergrund in die Kommunalpolitik voranzutreiben. Die Mitarbeit im Migrationsausschuss könne dafür der erste Schritt sein.
In der anschließenden Diskussion werden die unterschiedlichen Möglichkeiten der Einbeziehung intensiv erörtert. Man ist sich im Ausschuss einig darüber, dass die zu beschließende Organisation und Struktur des Gremiums durchaus auch nachträglich anzupassen sei. Insofern sei eine Evaluation der Arbeitsergebnisse und Abläufe erforderlich.
Die Verwaltung fasst noch einmal die wesentlichen Aspekte zusammen. Sollte die Politik in nächster Zeit zu einem klaren Votum gelangen, könnten die notwenigen kommunalrechtlichen Prüfungen initiiert werden und die Bildung des Gremiums zügig von statten gehen.
