01.09.2010 - 5 Lärmschutzwall Klein-Hehlen - Sachstandsbericht...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Ausschuss für Straßenbau und Verkehr
- Datum:
- Mi., 01.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die geplanten Lärmschutzwälle entlang des Wilhelm-Heinichen-Ringes sollen mit den aus dem Allertal im Rahmen des Hochwasserschutzes gewonnenen Bodenmassen realisiert werden. Derzeit läuft das öffentliche Ausschreibungsverfahren. Es wird Anfang Oktober mit den Bauarbeiten begonnen werden. Damit wird Antrag Nr. 12/2009 (auch Antrag Nr. 72/2006) der FDP-Fraktion erfüllt.
Zunächst wird der Wall auf der Westseite zwischen der Witzlebenstraße und der L180 errichtet. Die Höhe des Walles beträgt hier ca. 3 m. Zur Sammlung und Versickerung des Oberflächenwassers werden vor den Wallfüßen Mulden profiliert. Der Baumbestand der Wallaufstandsfläche ist bereits im Februar 2010 vorbereitend beseitigt worden.
Südlich der Witzlebenstraße wird es keine Weiterführung des Walles geben, da hier schon der Bereich der Hochwasserschutzmaßnahme vorliegt und andere Geländegegebenheiten den Wall entbehrlich machen.
Nach Fertigstellung des Westwalles werden die Wälle der Ostseite angeschüttet; evtl. wird es in Abhängigkeit von der ausführenden Firma auch Parallelarbeiten geben, wobei die Verkehrsbelastung des WHR und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit bezüglich der Zufahrten/Ausfahrten vom WHR dafür Grenzen setzt. Aufgrund der Tatsache, dass der Boden für die Wälle aus dem nordseitigen Allertal gewonnen wird, muss ein Transportweg für die LKW von der Bodengewinnungsstelle zum Wilhelm-Heinichen-Ring (WHR) geschaffen werden. Dazu wird eine befestigte Zufahrt ostseitig des WHR geschaffen, die mit einer Baustellenampel ausgestattet wird.
Die Baumfällarbeiten auf der Ostseite sollen nach der Vegetationsperiode im Oktober durchgeführt werden. Aufgrund des in beschränkter Breite zur Verfügung stehenden stadteigenen Flächenstreifens auf der Ostseite erhält der Lärmschutzwall dort nördlich der Haydnstraße bebauungsseitig eine größere Böschungsneigung. Der teilweise auch auf Privatgrundstücken zu bauende, teilweise auf solchen bereits vorhandene Lärmschutzwall erhält gleichfalls eine Höhe von 3 m, während der südseitig der Haydnstraße nur eine Höhe zwischen 2,0 m und 2,5 m aus den o.g. Gründen aufweisen wird.
Zunächst erhalten die Wälle lediglich eine erosionsmindernde Ansaat. Eine weitergehende Begrünung der Wälle z.B. mit Bäumen oder Sträuchern ist bisher für das aus dem Konjunkturpaket 2 finanzierte Projekt noch nicht geplant.
Auf der Ostseite wird es eine Öffnung des Walles im Zuge des vorhandenen Weges im Bereich der Händelstraße geben. Durch versetzte Wände wird der Wall in seiner Schutzwirkung erhalten bleiben.
Auch wenn es sich bei der Maßnahme des Baues der Lärmschutzwälle gewissermaßen um ein Abfallprodukt des Hochwasserschutzes handelt, hat die Verwaltung dennoch die Wirksamkeit der Maßnahme im Hinblick auf die zu erwartenden Reduzierungen des Lärmpegels von einem Fachbüro untersuchen lassen. Dabei ergaben sich Pegelabnahmen von über 6 dB(A) im Nahbereich der Wälle, von 4 bis 5 dB(A) in den Außenbereichen vor den der Straße zugewandten Gebäudefassaden und auf der Straße abgewandten Seite vielfach noch 2 bis 3 dB(A).
Zum Vergleich: eine Reduzierung des Pegels um 3 dB(A) wird wie eine Halbierung der Verkehrsbelastung empfunden.
Eine Heraufsetzung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit auf z.B. 70 km/h ist auch nach Fertigstellung der Wälle seitens der Fachverwaltung nicht vorgesehen. Auch der Ortsrat hat der Beibehaltung von 50 km/h zugestimmt. Die erneute Heraufsetzung der Geschwindigkeit auf 70 km/h würde die o.g. Pegelreduzierungen um ca. 2 dB(A) vermindern.
Der Lärmschutz an anderen Abschnitten des WHR gestaltet sich weitaus schwieriger, da die Bebauung bis an die Straße reicht. Hier wäre nur die Errichtung einer Lärmschutzwand möglich. Gleichwohl wird aus dem Ausschuss um Prüfung möglicher Lärmschutzmaßnahmen im weiteren Verlauf des WHR im Ortsteil Neustadt/Heese, Bereich von der Birkenstraße bis zum Krähenberg, gebeten (Antrag Nr. 36/2009 der CDU-Fraktion).
