22.09.2010 - 3 Beratung der 1. Nachtragshaushaltssatzung für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 22.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung erläutert die Eckdaten des 1. Nachtragsplanes 2010 und weist darauf hin, dass das negative Jahresergebnis von rd. 23,4 Mio. insbesondere auf die zu erwartenden Mindererträge bei der Gewerbesteuer (- 8,1 Mio. ) zurückzuführen sei.
Mit erheblicher Sorge betrachte man auch die notwendige Anhebung des Höchstbetrages für Liquiditätskredite auf 80 Mio. , mit denen nicht gedeckte Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zu zahlen seien. Die Handlungsspielräume würden dadurch noch weiter eingeschränkt. Insbesondere bestehe aber auch die Gefahr, bei einem Anstieg der Zinsen erhebliche Mehraufwendungen für den Schuldendienst leisten zu müssen. Bei einem 1 %igen
Anstieg der Zinsen, berechnet auf der Grundlage des Höchstbetrages der aufzunehmenden Liquiditätskredite, seien bereits Mehraufwendungen von 800.000 notwendig.
Die Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen seien seit 2007 um rd. 10 % gestiegen. Bei den kommenden Haushaltsberatungen sei es erforderlich, nochmals die einzelnen Investitionsmaßnahmen auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen.
Die CDU-Fraktion erklärt, dass in dieser Situation auch eine mögliche Erhöhung der Gewerbe- und Grundsteuern zu prüfen sei.
Die SPD-Fraktion gibt zu Bedenken, dass Einsparungen immer an der zukunftsorientierten Entwicklung der Stadt Celle zu messen sei. Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip werde die SPD-Fraktion nicht zustimmen.
Nach Abschluss der Aussprache empfiehlt der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss mehrheitlich bei einer Gegenstimme dem Verwaltungsausschuss, seinerseits dem Rat zu empfehlen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 gem. § 40 Abs. 1 Ziff. 8 in Verbindung mit § 87 Abs. 1 NGO zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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