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ALLRIS - Auszug

07.10.2010 - 3 Anhörung des Ortsrates gemäß § 55 g Abs. 3 Satz...

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Wortprotokoll

Herr Schröder erläutert, dass der Bebauungsplan zwei verschiedene Bereiche vorsehe: 1. Wohngebiet und 2. Dorfgebiet mit Mischnutzung.

 

Das Wohngebiet gliedere sich in drei Teile:

1. Bestandsbebauung,

2. Wohnbebauung auf den rückwärtigen Grundstücksbereichen - mit maximal 2 Wohneinheiten je Wohngebäude,  um behutsam nachzuverdichten,

3. wie Nr. 2, jedoch zusätzlich mit einer sog. Fremdkörperfestsetzung für die Pferdenutzungen.

 

Der Hanna-Fueß-Weg werde als öffentliche Straße festgesetzt. Das Überschwemmungsgebiet wird im Bebauungsplan abgebildet, daher gibt es auch Festsetzungen, denen Gebäude entsprechen müssen, um genehmigungsfähig zu sein.

 

Nachfragen aus dem Ortsrat beantwortet Herr Schröder wie folgt:

 

Die Pferdehaltung ist im Bestandsschutz unbefristet festgesetzt. Änderungen der baulichen Anlagen müssen allerdings beantragt werden.

 

Bei neuen Bauvorhaben muss der Nachweis vorliegen, dass die Erschließung gesichert ist. Eigene Kläranlagen sind zunächst ausgeschlossen.

 

Kosten für die externe Kompensationsmaßnahme für den Eingriff in Natur- und Landschaft werden auf die neu zu bebauenden Flächen im Inneren anteilig umgelegt.

 

Nach einstimmigem Beschluss des Ortsrates wird die Sitzung von 19:30 Uhr bis 19:37 Uhr für Bürgerfragen unterbrochen.

 

Der Ortsrat ist der Auffassung, dass mit dem Bebauungsplan geschickt verschiedene Interessen zusammengeführt werden. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig akzeptiert.

 

Im Nachgang zur Sitzung wird die offizielle Beschlussempfehlung des Ortsrates im Umlaufverfahren nachgeholt.

 

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen.

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Anlagen zur Vorlage