18.11.2010 - 3 Abstufung von Kreisstraßen zu Gemeindestraßen i...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Altencelle
- Gremium:
- Ortsrat Altencelle
- Datum:
- Do., 18.11.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stab S 6
Wortprotokoll
Herr Hanssen erläutert, dass die Vorlage das Verhandlungsergebnis der Stadt Celle mit dem Landkreis Celle darüber darstelle:
1. Welche freien Strecken der Kreisstraßen im Stadtgebiet abgestuft werden sollen.
2. Für welche freien Strecken der Kreisstraßen im Stadtgebiet die Unterhaltspflicht künftig der Landkreis Celle übernehmen werde.
Die durch Altencelle verlaufenden Kreisstraßen K 57 und K 74 bleiben Kreisstraßen. Ab 01.07.2011 geht die Unterhaltspflicht der freien Strecken auf den Landkreis Celle über.
Einen Sonderfall stelle Osterloh dar, da dort Sanierungsbedarf bestehe. Die Kreisstraße bleibt weiterhin Kreisstraße, der Landkreis werde die Sanierungsarbeiten durchführen. Und erst danach wird die Positionierung des Ortsschildes (West) neu festgesetzt.
Ortsbürgermeister Dr. Stumpf fragt nach, welche Auswirkungen die Änderungen auf die Bürger haben und ob der Eingemeindungsvertrag Regelungen vorsehe.
Für Altencelle ändere sich innerhalb der bebauten Ortslage nichts. Dort werden wie bisher Baumaßnahmen entsprechend der Straußenausbaubeitragssatzung auf Anlieger umgelegt. Auch im Winterdienstfahrplan ergeben sich keine Veränderungen. Beide Straßenmeistereien haben ihren Dienst aufeinander abgestimmt. Es ergeben sich somit keine Nachteile für den Bürger. Vielmehr handele es sich um eine innerbehördliche Vereinbarung. Im Eingemeindungsvertrag sei zum Bereich Straßenausbau keine Vereinbarung getroffen worden.
Ortsratsmitglied Krumbach fragt nach, ob der Ausbau des Bruchkampweges Auswirkungen auf die Einstufung der Burger Landstraße habe. Dies wird von der Verwaltung verneint, die K 57 bleibe vorläufig weiterhin Kreisstraße.
Anschließend empfiehlt der Ortsrat einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage zu folgen.
