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ALLRIS - Auszug

10.02.2011 - 13 Straßennamen in Celle und personelle Verbindung...

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Wortprotokoll

Der Ratsvorsitzende weist darauf hin, dass zu diesem Tagesordnungspunkt eine weitere Ergänzungsvorlage BV/0570/10-1-1 erstellt worden sei. Danach sind die Punkte 1 bis 3 des Beschlussvorschlages unter Tagesordnungspunkt 13.1 zu behandeln. Der Punkt 4 des  Beschlussvorschlages wäre unter Tagesordnungspunkt 13.2 zur Abstimmung zu stellen.

 

Weiterhin weist der Ratsvorsitzende nochmals auf seine unter Tagesordnungspunkt 1 erwähnten Ausführungen zu § 26 NGO (Mitwirkungsverbot) hin.

 

Ratsherr Dr. Haack stellt den Antrag, dass über die unter Punkt 3 des Beschlussvorschlags aufgeführten Aufhebungsbeschlüsse über die Benennung der drei in Rede stehenden Straßen und Wege einzeln abgestimmt werden solle. Ratsherr Dr. Bischoff und Ratsherr Encke ergänzen, dass der Rat möglichst ein Verfahren wählen sollte, das Ratsherrn Dr. Hörstmann eine Mitwirkung bei den Straßen „Agnes-Miegel-Straße“ und „Hanna-Fuess-Weg“ ermögliche.

 

Der Oberbürgermeister führt dazu aus, dass die vorgenannten Vorschläge schon im Vorfeld rechtlich geprüft worden seien. Danach stünden die drei Beschlüsse zur Aufhebung der jeweiligen Straßenbenennung in einem sachlich sehr engen und inneren logischen Zusammenhang; hier sei eine klare Abgrenzung nicht möglich. Aus diesem Grunde sehe er keine Möglichkeit, Ratsherrn Dr. Hörstmann eine Mitwirkung bei den Straßen „Agnes-Miegel-Straße“ und „Hanna-Fuess-Weg“ zu ermöglichen. Im Übrigen hätten weder der Oberbürgermeister noch die Verwaltung die Regelungen des § 26 NGO aus der Taufe gehoben, sondern der Gesetzgeber habe diese Normen geschaffen, die nun umgesetzt werden müssten.

 

Ratsherr Dr. Haack erklärt, dass Ratsherr Dr. Hörstmann durch diese Verfahrensweise in seinen Rechten verletzt werde; er betrachte diese Vorgehensweise als sehr zweifellhaft. 

 

Dann stellt der Ratsvorsitzende den o. g. Antrag des Ratsherrn Dr. Haack zur Abstimmung. Der Ratsvorsitzende stellt im Laufe der Abstimmung 23-Ja-Stimmen fest, der Abstimmungsvorgang wird jedoch nicht zu Ende gebracht (fehlendes Zählen der Gegenstimmen und Enthaltungen), da auf Antrag des Oberbürgermeisters die Sitzung für rechtliche Beratungen unterbrochen wird.  

 

In der Zeit von 19:20 Uhr bis 19:35 Uhr ist die Sitzung unterbrochen.

 

Der Ratsvorsitzende erklärt, dass zu Beginn der Sitzung eine Tagesordnung festgestellt worden sei. Danach gibt es einen Tagesordnungspunkt 13.1; Gegenstand sei hier die Umbenennung der drei in Rede stehenden Straßen. Über die Aufhebung der Beschlüsse zur Benennung der Straßen und Wege „Agnes-Miegel-Straße“, „Hanna-Fuess-Weg“ und „Helmuth-Hörstmann-Weg“nne daher nur insgesamt beraten und abgestimmt werden. Die Tagesordnung könne nach § 4 Ziffer 5 der Geschäftsordnung nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder geändert werden. Diese Mehrheit sei nicht erreicht. Es verbleibe daher bei der zu Beginn der Sitzung festgestellten Tagesordnung.

 

Beigeordneter Falkenhagen gibt dazu an, dass man sich hier innerhalb des Tagesordnungspunktes 13 bewege, deshalb könne er nicht nachvollziehen, dass Ratsherr Dr. Hörstmann nicht an der Beratung und Beschlussfassung der Straßen „Agnes-Miegel-Straße“ undHanna-Fuess-Weg“ teilnehmen könne.

 

Abschließend stellt der Ratsvorsitzende fest, dass

 

-          Ratsherr Dr. Udo Hörstmann gemäß § 26 NGO bei der Beratung und Beschlussfassung zu den Punkten 1 bis 3 des Beschlussvorschlags der Ergänzungsvorlage BV/0570/10-1-1 (= TOP 13.1) nicht mitwirken darf,  

-          Ratsherr Dr. Udo Hörstmann an der Beratung und Beschlussfassung zu dem Punkt 4 des Beschlussvorschlags der Ergänzungsvorlage BV/0570/10-1-1 (= TOP 13.2) teilnehmen darf.