10.02.2011 - 2 Einwohnerfragestunde gem. § 17 der Geschäftsord...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 10.02.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Ratsvorsitzende weist darauf hin, dass bei diesem Tagesordnungspunkt und auch später beim Tagesordnungspunkt 13.1 „Aberkennung von Straßennamen“ das Ratsmitglied Dr. Udo Hörstmann unter die Regelungen des § 26 NGO (Mitwirkungsverbot) falle. Dies begründe sich wie folgt:
Die Norm des § 26 NGO sei Ausdruck des allgemeinen Gedankens, dass Amtsträger unbefangen und uneigennützig handeln sollen und sich daher der Mitwirkung in einer Angelegenheit, an der sie ein persönliches Interesse haben, zu enthalten haben. Der Schutzzweck des § 26 NGO sei in einem umfassenden Sinn zu verstehen, d. h. das Mitwirkungsverbot erstrecke sich auf die gesamte Behandlung der Angelegenheit im Rat. Somit dürfe Ratsmitglied Dr. Hörstmann auch bei der Einwohnerfragestunde nicht mitwirken, da diese die Durchführung einer Bürgerbefragung zu den geplanten Straßenumbenennungen beinhalte und dazu gehöre auch das Verfahren zu einer möglichen Umbenennung der Straße „Helmuth-Hörstmann-Weg“. Im Jahr 1999, als der Helmuth-Hörstmann-Weg benannt worden sei, habe Ratsherr Dr. Hörstmann weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teilgenommen. Weiterhin weist der Ratsvorsitzende darauf hin, dass Ratsherr Dr. Hörstmann bei möglichen Neubenennungen von Straßen mitwirken dürfe, hier falle er nicht unter das Mitwirkungsverbot.
Ratsherr Dr. Hörstmann begibt sich in den Zuschauerbereich nimmt an der weiteren Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Danach gibt der Ratsvorsitzende die vorliegende Einwohnerfrage der Herren Stefan Lohse, Günter Stachetzki und Jörg zum Felde durch Verlesen bekannt:
Nach der Gemeindeverfassung ist vorgesehen, dass der Rat beschließen kann, zu einem bestimmten Thema eine Bürgerbefragung durchzuführen. Seit Wochen wird das Thema Straßenumbenennung in den Ratsgremien diskutiert. Die Bevölkerung lehnt augenscheinlich die Umbenennung der Straßen ab, wird aber nicht an der Entscheidung des Rates beteiligt. Wir fragen den Rat und die Verwaltung: „Warum beschließt der Rat nicht, eine Bürgerbefragung zu den geplanten Straßenumbenennungen durchzuführen?“
Der Oberbürgermeister erklärt, dass er in Absprache mit den im Rat vertretenen Fraktionen eine gemeinsame Stellungnahme für Rat und Verwaltung abgeben werde, die wie folgt lautet:
Als einziges Bundesland sieht Niedersachsen das formelle Instrument der Bürgerbefragung vor. Nach der NGO kann der Rat einer Kommune zur Unterstützung seiner Entscheidungsfindung eine Befragung der Bürger durchführen. Er muss eigens dazu eine Satzung beschließen, die alle Einzelheiten regelt. Hauptzweck einer Bürgerbefragung ist es, dem Rat Informationen für seine Meinungs- und Willensbildung zu verschaffen und damit letztendlich auch seine Entscheidungsfähigkeit zu verbessern. Anders als bei einem Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheid ist der Rat anschließend nicht an das Ergebnis der Befragung gebunden. Im Übrigen wird ausdrücklich empfohlen, diese Abstimmungen nicht zur gleichen Zeit und in den gleichen Räumlichkeiten mit einer Kommunal-, Landes-, Bundes- oder Europawahl abzuhalten. Eine Bürgerbefragung ersetzt also nicht die Ratsentscheidung, sondern kann je nach dem, wie intensiv von ihr Gebrauch gemacht wird, allenfalls ein Stimmungsbild wiedergeben.
Demnach ist eine Bürgerbefragung für die hier zu entscheidende Frage der Um- und Neubenennung von Straßen nicht das geeignete Mittel. Grundsätzlich bin ich, wie Sie wissen, ein Befürworter von Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten.
Angesichts des umfangreichen Materials, welches den Ratsmitgliedern seit Wochen und Monaten vorliegt und intensiv studiert worden ist, wäre eine Bürgerbefragung mit der einfachen Entscheidungs-Frage: „Wollen Sie eine Umbenennung der Straße, ja oder nein?“ nicht sachgerecht. Bereits jetzt wird den Ratsmitgliedern öffentlich vorgeworfen, sie hätten sich nicht hinreichend mit den Unterlagen auseinander gesetzt. Wie groß würde dann erst der Vorwurf an diejenigen sein, die sich an einer Bürgerbefragung beteiligen und in die eine oder andere Richtung votieren?
Die Bürgerbefragung ist gerade in diesem konkreten Fall wenig hilfreich, da es darum gehen muss, das Miteinander in dieser Stadt zu sichern und zu wahren. In den letzten Tagen und Wochen wurde die Auseinandersetzung in diversen Medien jedoch zunehmend emotionalisiert. Ein sachlich angemessener Umgang mit dem Thema wurde dadurch enorm erschwert. Durch eine polarisierende und reduzierte Darstellung wird man dem komplexen Sachverhalt in keiner Weise gerecht. Schon jetzt muss man befürchten, dass der Stadtfrieden durch die bewusst herbeigeführte Auseinandersetzung derart gestört ist, dass die heutige Ratsentscheidung – wie auch immer sie ausfällt – öffentlich diskreditiert wird. Ich hoffe, dass ich durch meine nachfolgenden Ausführungen im Rahmen der Tagesordnung der heutigen Sitzung dazu beitrage, die Diskussion zu versachlichen.
Verwaltung und fraktionszugehörige Ratsmitglieder sehen es als ihre Aufgabe an, das gesellschaftliche Miteinander in dieser Stadt zu fördern und alle Spaltungsbemühungen zu vermeiden. Dies ist der zentrale Grund, weshalb sich die große Mehrheit des Rates bewusst für einen Weg ohne Bürgerbefragung entschieden hat. Eine monatelange, bis zur Kommunalwahl andauernde Auseinandersetzung zu diesem Thema wäre schädlich für das Ansehen dieser Stadt. Daran dürfte den Fragestellern schon aufgrund ihrer Profession nicht gelegen sein.
Ratsherr Dr. Haack trägt vor, dass die Ausführungen des Oberbürgermeisters, eine Befragung der Bürger würde den Stadtfrieden empfindlich stören, nicht nachvollziehbar seien. Das klinge sehr nach einem amtlichen „Basta - die Diskussion ist beendet“. Wer durch eine einfache Bürgerbefragung den Stadtfrieden gefährdet sehe, für den müsse ja eine Kommunalwahl geradezu der Horror sein. Ein Gutachten, das von der anerkannten Fachwelt zerpflückt worden sei, dürfe nicht Grundlage eines Ratsbeschlusses sein. Und angesichts der Diskussionslage sei die Bürgerbefragung der einzige Weg, im Interesse des Erhalts des Friedens in der Stadt aus diesem Dilemma herauszukommen. Er bittet den Rat um Zustimmung eine Bürgeranhörung durchzuführen, um somit der Bürgerschaft Gehör zu verschaffen, was sie von der in Rede stehenden Straßenumbenennung halten.
Ratsherr Scherer führt aus, dass sich Dr. Helmuth Hörstmann um die Stadt Celle verdient gemacht habe und dafür sei er durch die Straßenbenennung im Jahr 1999 geehrt worden. Der zurzeit im Raum stehenden Entehrung werde er nicht zustimmen.
Der Ratsvorsitzende weist den anwesenden Herrn zum Felde darauf hin, dass er gemäß Geschäftsordnung eine Zusatzfrage stellen könne. Der Genannte stellt folgende Zusatzfrage:
„Ist es richtig, dass weitere Ratsmitglieder keine Stellungnahme zu der eingereichten Einwohnerfrage abgeben wollen?
Der Ratsvorsitzende erklärt, dass dies zutreffend sei.
