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ALLRIS - Auszug

12.05.2011 - 26 2. Änderung eines Teilbereiches des Bebauungspl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beigeordneter Dr. Hörstmann beantragt, den Tagesordnungspunkt zurückzustellen und heute keinen Beschluss in der Sache zu fassen.

 

Beigeordneter Schulze fragt an, inwieweit eine alternative Planung „Feuerwehrhauptwache“ auf dem Postgelände möglich sei.

Stadtbaurat Dr. Hardinghaus führt hierzu aus, dass bauliche Veränderungen grundsätzlich auf dem Gelände vorgenommen werden könnten. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolge auf Anregung des jetzigen Eigentümers, der dort Gewerbe vorsehen möchte. Stadtbaurat Dr. Hardinghaus führt weiter aus, dass größere bauliche Entwicklungen jedoch durch die Ausweisung der Fläche als Überschwemmungsgebiet erheblich erschwert werden würden.

 

Ratsherr Dr. Haack erklärt, dass in Kürze die Ergebnisse der PPP-Ausschreibung vorliegen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten keine Veränderungen am B-Plan beschlossen werden.

 

Beigeordneter Rejmann bittet Ratsherrn Dr. Haack, die Sachlage „nicht zu vernebeln“.

 

Ratsfrau Langhans erklärt, dass ihre Fraktion nicht für die Feuerwehrhauptwache auf dem Saarfeld und auch nicht für eine „PPP-Variante“ sei. Der Bebauungsplan solle geändert werden, um bauliche Veränderungen auf dem Areal vornehmen zu können.

 

Ratsvorsitzender Wilhelms lässt über den Antrag von Beigeordneten Dr. Hörstmann, heute keinen Beschluss zu fassen, abstimmen. Dieser Antrag wird bei 6 Ja-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

Danach beschließt der Rat mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen und einer Enthaltung für das Gebiet „77er Straße – Postgelände“ (s. Umgrenzung im Übersichtsplan der Vorlage) die Aufstellung eines Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Es wird keine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

 

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Anlagen zur Vorlage