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ALLRIS - Auszug

12.05.2011 - 25 Bebauungsplan Nr. 143 der Stadt Celle "Am Kiefe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Der Rat beschließt einstimmig wie folgt:

 

Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 143 der Stadt Celle „Am Kieferngrund“ I. Teil sowie der zugehörigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

o     Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesforsten, Forstamt Fuhrberg mit Schreiben vom 08.12.2010 wird teilweise entsprochen.

 

o     Der Stellungnahme des Landkreises Celle mit Schreiben vom 29.11.2010 wird teilweise entsprochen.

 

o     Der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Uelzen mit Schreiben vom 26.11.2010 wird teilweise entsprochen.

 

o     Der Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Verden mit Schreiben vom 29.11.2010 wird entsprochen.

 

o     Der Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Celle mit Schreiben vom 30.11.2010 wird nicht entsprochen.

 

Die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung, die zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 143 der Stadt Celle „Am Kieferngrund“ I. Teil sowie der zugerigen Begründung vorgebracht wurden, werden mit folgendem Ergebnis geprüft:

o     Der Stellungnahme des Rechtsanwalts Heinemann im Auftrag der Hrn. Hans-Hermann und Hauke Lehmann mit Schreiben vom 12.11.2010 wird nicht entsprochen.

 

o     Der Stellungnahme der KSB INTAX im Auftrag der Celleschen Zeitung Schwieger & Pick GmbH & Co. KG mit Schreiben vom 08.12.2010 wird nicht entsprochen.

 

o     Der Hinweis des privaten Einwenders A mit Schreiben vom 20.10.2010 wird zur Kenntnis genommen

 

o     Der Stellungnahme des privaten Einwenders B mit Schreiben vom 01.11.2010 wird nicht entsprochen.

 

o     Der Hinweis des Hr. Manfred Gorschlüter mit Schreiben vom 22.10.2010 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 143 der Stadt Celle „Am Kieferngrund“ I. Teil wird als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) sowie die zugehörige Begründung beschlossen.

 

Der Rat beschließt einstimmig wie folgt:

 

A: Ergänzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 143 der Stadt Celle „Am Kieferngrund I. Teil“

Die Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 143 der Stadt Celle „Am Kieferngrund I. Teil“ um den östlichen Teilbereich der Winsener Straße sowie die Änderungen in der Begründung und im Grünordnungsplan werden beschlossen.

 

B: Förderung der oberflächennahen Geothermie im Bebauungsplan 143 der Stadt Celle „Am Kieferngrund I. Teil“

Die Verwaltung wird mit der Sicherung oberflächennaher Geothermienutzung im Baugebiet „Am Kieferngrund I. Teil“ beauftragt. Diese soll durch die Entwicklung eines Finanzierungsmodells (Fondsmodell) bewerkstelligt und privatrechtlich vereinbart werden.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage