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ALLRIS - Auszug

09.06.2011 - 10 Änderungen der Richtlinien zum Kommunalen Erzie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Ratsherr Schoeps führt aus, dass die WG das KEG-Konzept generell und auch für zweijährige Kinder begrüße. Es handele sich hierbei um die Umsetzung eines Antrags der WG. Das Konzept sei haushaltsfreundlich und insgesamt als Erfolgsmodell zu bezeichnen.

 

Ratsfrau Langhans entgegnet, dass die Einführung des KEG-Konzeptes damals eine richtige und gute Entscheidung gewesen sei, heute habe man aber mit dem Modell der Tagespflege andere Möglichkeiten. Es sei nicht einzusehen, dass das KEG-Modell neben der Tagespflege weitergeführt werde. Ratsfrau Langhans erklärt, dass KEG-Mütter/-Väter gute Arbeit leisteten. Tagespflegemütter/-väter hätten allerdings die besseren Qualifikationen und bildeten sich regelmäßig fort. Ratsfrau Langhans fasst zusammen, dass es aus den genannten Gründen sinnvoll sei, sich aus dem KEG-Konzept „herauszuschleichen“. Ihre Fraktion lehne eine Ausweitung der KEG-Betreuung für zweijährige Kinder ab.

 

rgermeister Rejmann fragt, ob ein so breites Angebot frühkindlicher Bildung erforderlich sei. Das Optimum sei der Kindertagessttenbesuch aller Kinder. Allerdings sei dann die Schaffung weiter Kitaplätze erforderlich; dieses sei haushaltsrechtlich problematisch. Aus diesem Grund seien die funktionierenden KEG-Gruppen eine gute Alternative.

 

Ratsherr Didschies stellt heraus, dass man an der Vielfalt der unterschiedlichen Möglichkeiten der frühkindlichen Betreuung festhalten solle.  Das von Ratsfrau Langhans angesprochene „Herausschleichen“ aus dem KEG-Konzept sei nicht möglich. Er führt aus, dass Stadt und Landkreis Bedarf an Kitaplätzen und Tagespflegemöglichkeiten hätten. Allein aus diesem Grund sei das KEG-Modell wichtig und notwendig; nicht nur als reines pädagogisches Alternativangebot. Abschließend erklärt Ratsherr Didschies, dass die CDU-Fraktion der Beschlussempfehlung folgen werde.

 

Der Rat beschließt bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich die Änderung der Richtlinien zur Gewährung von Kommunalem Erziehungsgeld.

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage