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ALLRIS - Auszug

15.09.2011 - 7 Satzung zur Nutzung von Obdachlosenunterkünften...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsherr Vasterling führt aus, dass es in Celle an Unterkünften für Obdachlose mangele, die nicht in unmittelbarer Nähe zu den Nachbarn gen. Es müsse eine Lösung gefunden werden, die die Nachbarschaft nicht über Gebühr störe. Er verdeutlicht, dass für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft keine Miete, sondern eine Gebührt fällig werde.

Ratsherr Vasterling dankt Stadtrat Kassel und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiternr ihre gute und engagierte Arbeit. Er wirbt für die Tätigkeit der Ratsmitglieder im Sozialausschuss.

Ratsherr Hauptmeyer erklärt, dass die geplante Satzung die Obdachlosen sanktioniere. Dieses sei die falsche Reihenfolge; den Obdachlosen müsse mit Hilfe von Betreuung ein Weg aufgezeigt werden. Außerdem seien die Unterkünfte nicht zeitgemäß und der Menschenwürde angemessen.

Ratsfrau Fiss verdeutlicht, dass die Unterbringung in Obdachlosenunterkünften nur vorübergehend sei und kein Rechtsanspruch auf Unterbringung bestehe. Sie führt aus, dass die Situation in Vorwerk sehr unbefriedigend sei; die Anwohnerinnen und Anwohner in der Nachbarschaft der Schlichthäuser litten unter der Situation. Der Beschluss über die Satzung sei notwendig.

Ratsherr Pillibeit schildert die Situation der Anwohnerinnen und Anwohner in der Nachbarschaft der Schlichthäuser in der Steinfurt. Es müsse eine für alle Seiten verträgliche Lösung her. Die Anwohnerinnen und Anwohner der Steinfurt litten unter der Situation.

Beigeordneter Wallat berichtet, dass die Satzung teilweise diskriminierend sei. Die Menschen, die die Obdachlosenunterkünfte bezögen, seien nicht wohnfähig. Es sei falsch, hier mit einer Satzung zu arbeiten; vielmehr müssten Sozialarbeiter den betroffenen Menschen helfen.

Der Rat beschließt bei zwei Gegenstimmen mehrheitlich den vorliegenden geänderten Satzungsentwurf.

 

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Anlagen zur Vorlage