Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

06.10.2011 - 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Der Rat beschließt einstimmig wie folgt: Auf Antrag durch den Vorhabenträger „Udo von Bothmer Immobilien GmbH“ gemäß § 12 BauGB wird die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 der Stadt Celle „Einzelhandel Celler Heerstraße Ost – Garßen“ (s. Umgrenzung im Übersichtsplan) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Es wird keine Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage