03.11.2011 - 4 Pflichtenbelehrung und förmliche Verpflichtung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Do., 03.11.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Oberbürgermeister belehrt die Ratsmitglieder nach § 54 Abs. 3 i. V. m. § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot).
Die feierliche Verpflichtung erfolgt durch chorisches Nachsprechen der folgenden Formulierung: Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Celle erfüllen werde.
Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.
