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ALLRIS - Auszug

03.11.2011 - 14 Berufung von Vertreterinnen und Vertretern des ...

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Wortprotokoll

Oberbürgermeister Mende erklärt, dass die Verwaltung empfehle, r die Aufsichtsräte der städtischen Gesellschaften keine Stellvertretungen r die Aufsichtsratsmitglieder zu benennen und damit die Grundlage für die  Anwendung der Grundsätze der guten Unternehmenshrung (Public Corporate Governance Kodex) zu schaffen.

 

rgermeister Dr. Hörstmann führt aus, dass eine Stellvertreterregelung rechtlich zulässig sei und plädiert für die Benennung von Stellvertretern.

 

Der Rat lehnt bei vier Gegenstimmen und sechs Enthaltungen mehrheitlich die Benennung von Stellvertretern ab.

 

Der Ratsvorsitzende verweist auf die Tischvorlage zur Anlage 1 der Vorlage BV/0430/11, in der die Besetzung von Gremien in wirtschaftlichen und anderen Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen sowie in Kuratorien und Beiräten dargestellt sind. Diese gibt er nochmals durch Verlesen bekannt. Die Fraktionen ergänzen hinsichtlich noch nicht erfolgter Benennungen.

 

Die erforderlichen Losentscheide werden vom Ratsvorsitzenden durchgeführt.

 

Der Rat stellt mehrheitlich bei zwei Enthaltungen die in der Anlage 1 dieser Niederschrift dargestellte Besetzung von Gremien in wirtschaftlichen und anderen Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen sowie in Kuratorien und Beiräten durch Beschluss fest.

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Anlagen