16.12.2011 - 8 Änderung der Satzung über die Entschädigung der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Celle
- Gremium:
- Rat der Stadt Celle
- Datum:
- Fr., 16.12.2011
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Ziele
- Federführend:
- 01 Ratsangelegenheiten und Repräsentationen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Ratsvorsitzender Falkenhagen erklärt einleitend, dass sich die Vorsitzenden der Ratsfraktionen in zwei Sitzungen mit der Frage befasst hätten, welchen Inhalt die neue Satzung über die Entschädigung von Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder der Stadt Celle haben sollte.
Dieses sei notwendig geworden, nachdem der Landesgesetzgeber die neue einheitliche Kommunalverfassung (NKomVG) verabschiedet und eine Entschädigungskommission nach § 55 Abs. 2 NKomVG Empfehlungen für die Gestaltung der Aufwandsentschädigungen im Land Niedersachsen abgegeben habe.
Bislang seien nach der alten Entschädigungssatzung an alle Ratsmitglieder monatlich 16.880,00 Euro ausbezahlt worden. Nach der Vereinbarung der Fraktionsvorsitzenden werden künftig nach der neuen Entschädigungssatzung 16.610,00 Euro zu zahlen sein.
Verdoppelt werden solle die anrechenbare Zeit für die Beaufsichtigung von Kindern auf 4 Stunden. Hier hätten die Fraktionsvorsitzenden die bisherige anrechenbare Zeit von 2 Stunden als unzureichend empfunden. Die Fraktionen hätten sich bei dem gefundenen Ergebnis von der allgemeinen Haushaltssituation der Stadt Celle leiten lassen und weisen darauf hin, dass die letzte Erhöhung der Entschädigungen im Jahre 1999 stattgefunden habe.
Der Rat der Stadt Celle beschließt einstimmig die der Vorlage VZ/0462/11-1 beigefügte neue Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder; sie tritt zum 01.01.2012 in Kraft.
Die bisherige Satzung über die Entschädigung der Rats-, Ortsrats- und sonstigen Ausschussmitglieder vom 25.11.1993 in der Fassung der Änderungssatzung vom 01.10.2009 tritt zum 31.12.2011 außer Kraft.
Anlagen zur Vorlage
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