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ALLRIS - Auszug

05.07.2011 - 9 Aussprache des Ortsrates zur Ortsteilbegehung d...

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Wortprotokoll

 

a)      Durchgangsverkehr in der Straße „Langes Feld“ in Groß Hehlen (übermäßige Staubentwicklung bei Trockenheit)

Die Verwaltung berichtet, dass als Resultat der Ortsteilbegehung das Verkehrszeichen VZ 260 „Verbot für Krafträder und sonstige mehrspurige Kfz“ an der o. g. Straße aufgestellt werde. Dies bedeute, dass Anlieger und deren Besucher sowie landwirtschaftlicher Verkehr und Radfahrer diese Straße befahren dürften. Zu den Anliegern würden in diesem Falle nicht die Friedhofsbesucher zählen. 

 

b)     Verkehrssituation/-führung und Ampelschaltungen im Kreuzungsbereich „Celler Straße / Scheuener Straße / Alt Groß Hehlen“ (beim Celler Tor)

Die Verwaltung erläutert zunächst die in den letzten Jahren vorgenommenen Veränderungen in diesem Kreuzungsbereich. Derzeit werden die Lichtsignalanlagen in diesem Bereich verkehrsabhängig geschaltet, um flexibel auf die verschiedenen verkehrlichen Phasen reagieren zu können. Bei solch einem überaus stark frequentierten Kreuzungsbereich mit baulichen Besonderheiten ließen sich nicht alle Problematiken optimal lösen; weitere Verbesserungen seien aufgrund der örtlichen Verhältnisse und der rechtlichen Vorgaben derzeit nicht glich.

 

c)      „Neubaugebiet Hehlensloh“ – Zufahrt und Verkehrssituation im Bereich der Straßen „pmoor“ / „Lehmhorstweg“ 

Die Verwaltung trägt vor, dass in diesem Bereich regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen werden sollen, da dort ein Schulweg verlaufe. Bei den bisherigen Messungen seien nur wenige Verstöße festgestellt worden, die vom Landkreis Celle geahndet worden sind. Wiederholungsmessungen sollen insbesondere zu Beginn des neuen Schuljahres erfolgen. 

 

d)     Nutzung einer Freifläche im Bereich des Neubaugebietes Hehlensloh

Der Ortsrat hat vor geraumer Zeit darauf hingewiesen, dass im o. g. Bereich eine Freifläche in Richtung Betonwerk vorhanden sei, die ggf. für spielende Kinder als Bolzplatz hergerichtet werden könne. Hierzu gibt die Verwaltung an, dass das in Rede stehende Areal im Grünordnungsplan als Ausgleichsfläche für den Eingriff in Natur und Landschaft festgelegt worden sei. Sie solle grundsätzlich einer natürlichen Entwicklung überlassen und max. ein- bis zweimal im Jahr gemäht werden. Die Fläche zwischen Feldweg, Versickerungsbecken, Wohnbebauung und Streuobstwiese sei soweit ebenmäßig, dass diese als Bolzfläche genutzt werden könne. Seitens der Verwaltung sei eine weitere Herrichtung aus den o. g. Gründen nicht vorgesehen, würde aber eine solche Nutzung dulden, solange keine Anwohnerbeschwerden vorliegen.

 

e)      Anfahrt zur Standortschießanlage und zum Schießpark Celler Land (Nutzung von „Schleichwegen“ durch den Ortsteil Scheuen)

Die Verwaltung informiert, dass sich die derzeitige Situation sukzessive verbessere, insbesondere die Bundeswehr halte sich jetzt in der Regel an die vorgesehenen Zufahrtswege. Erst wenn die neue Nutzung des Kasernengeländes anstehe, werde man über neue und Beschilderungen nachdenken; bis dahin bleibe alles unverändert.