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ALLRIS - Auszug

17.02.2011 - 6 Muttersprachlicher Unterricht an den Grundschulen

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Wortprotokoll

Der Schulausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Auf Nachfrage aus dem Schulausschuss erläutert der Vorsitzende der Rektorenkonferenz die Grundzüge der Regelung zum muttersprachlichen Unterricht. Lehrerstunden werden lt. Erlass der Landesschulbehörde zur Verfügung gestellt, wenn mind. 8 Eltern für ihre Kinder einen entsprechenden Antrag stellen. Der Unterricht kann also nur eingerichtet werden, wenn ein entsprechender Bedarf besteht. Der muttersprachliche Unterricht vermittelt den Kindern ihre Muttersprache und ist nicht als Sprachförderung zu verstehen. Fachkräfte sind generell schwer zu bekommen.

 

Die SPD-Fraktion ist verwundert, dass kein Russisch-Unterricht nachgefragt wird und weist darauf hin, dass auch die ersatzweise Anerkennung des muttersprachlichen Unterrichts als Fremdsprache, z. B. als Ersatz für Englisch, möglich ist.