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ALLRIS - Auszug

17.02.2011 - 2 Verpflichtung des Elternvertreters

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Wortprotokoll

Der neu gewählte Elternvertreter Herr Carl wird unter Hinweis auf die Vorschriften der Niedersächsischen Gemeindeordnung (§§ 25 – 27 NGO) zur Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Treuepflicht durch den Ausschussvorsitzenden verpflichtet.