16.02.2011 - 6 Mitteilungen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 16.02.2011
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:35
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
a) Baugebiet Schwalbenberg
Die Verwaltung teilt mit, dass zwischenzeitlich ein weiteres Grundstück veräußert worden sei. Damit sei das Gebiet nahezu „ausverkauft“, lediglich ein Bauplatz stünde noch zur Verfügung.
b) Renaturierung der Lachte – Unmut der Anwohner (TOP 11b v. 22.06.10 u. TOP 10a v. 17.11.2010)
Die Verwaltung berichtet, dass in Bezug auf die Renaturierung mittlerweile ein Widerspruchsverfahren anhängig gewesen sei und dem Widerspruchsführer per Bescheid begründet mitgeteilt wurde, dass bedeutsame Einflüsse der Maßnahme mit baubedingten erheblichen Belästigungen oder anderen Nachteilen auf die Grundstücke der Anwohner nicht zu erwarten sei.
Dem Protokoll ist eine ausführliche Stellungnahme der Fachverwaltung beigefügt.
c) Instandsetzung des Fußweges an der Lachte in Höhe des „Schwalbenberges“ (TOP 10b v. 17.11.2010)
Die Verwaltung informiert, dass die Instandsetzung nach der Schnee- und Eisperiode nach Priorität durchgeführt werde.
d) Laubentsorgung und Winterdienst (TOP 10c v. 17.11.2010)
Laut Mitteilung der Fachverwaltung sei Grundstückseigentümerin die Bundesrepublik Deutschland –Bundesstraßenverwaltung- in Hannover. Bei einer durchgeführten Kontrolle war der Winterdienst ausgeführt. Sollten wieder Missstände auftreten, wird um direkten Anruf gebeten (Tel. 939028), damit auch unmittelbar durch den Grün- und Straßenbetrieb reagiert werden kann.
e) Schlaglöcher in der Straße „Im Güldenen Winkel“ an den Tennisplätzen (TOP 10e v. 17.11.2010)
Im Bereich der Straßenfläche befinden sich flache Unebenheiten, die jedoch noch keine Unfallgefahren darstellen. Im Rahmen der Routinepflege wird auch diese Straße regelmäßig unterhalten, teilt die Fachverwaltung mit.
f) Tiefhängende Zweige an den Dammaschwiesen (TOP 10d v. 17.11.2010)
Grundsätzlich befindet sich die Dammaschweise in einem Naturschutzgebiet und ist ein gesetzlich geschütztes Biotop. Insofern darf ein Eingriff von Pflegemaßnahmen nur unter bestimmten strengen Auflagen stattfinden. Für die Dammaschwiese gibt es ein gutachterliches Pflegekonzept.
Bei der nächsten Routinebaumpflegmaßnahme im Bereich der Dammaschwiese wird überprüft, ob hier einzelne tiefhängende Äste gekürzt werden können.
Dies teilt die Fachverwaltung mit.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
31,5 kB
|
