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ALLRIS - Auszug

23.11.2011 - 2 Verpflichtung der Ortsratsmitglieder durch den ...

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Wortprotokoll

Der noch amtierende Ortsbürgermeister belehrt die Ortsratsmitglieder gemäß § 43 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) bezüglich der ihnen nach §§ 40 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Sodann verpflichtet er sie gemäß § 60 NKomVG durch Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch und unter Beachtung der Gesetze zu erfüllen. Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.