09.11.2011 - 2 Verpflichtung der Ortsratsmitglieder durch den ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Neuenhäusen
- Gremium:
- Ortsrat Neuenhäusen
- Datum:
- Mi., 09.11.2011
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:33
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der amtierende Ortsbürgermeister Ehlers belehrt die Ortsratsmitglieder gemäß § 54 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 43 NKomVG bezüglich der ihnen nach §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Sodann verpflichtet er sie gemäß § 60 NKomVG durch Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Belehrung wird gemäß § 43 S. 2 NKomVG durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.
