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ALLRIS - Auszug

16.11.2011 - 6 Mitteilungen der Verwaltung

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Wortprotokoll

Die Verwaltung beantwortet Anfragen und Anregungen aus der letzten Sitzung:

 

Geschwindigkeitsbegrenzung Winsener Straße (TOP 4, 08.06.2011):

Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig Maßnahmen zu entwickeln, um die Lärmbelastung auf der Winsener Straße deutlich zu reduzieren. Die Verwaltung wird gebeten, hier kurzfristig ein Konzept vorzulegen. Der Ortsrat soll hier beteiligt werden.

Aus Sicht der Verkehrsplanung wird hier kein Handlungsbedarf gesehen. Auch der Lärmaktionsplan sehe keine Maßnahme vor. Die Fahrbahn ist nicht in einem Zustand, der einer kurzfristigen Erneuerung durch Flüsterasphalt bedarf.

Der Fachdienst Allgemeine Ordnung klärt mit dem Landkreis wann zuletzt gemessen und wie schnell gefahren wurde, da die Ortsdurchfahrt als fester Messpunkt ausgewiesen wurde.

 

Der Ortsrat bittet um einen gemeinsamen Termin mit den Fachdiensten Tief- und Landschaftsbau (FD 66) und Allgemeine Ordnung (FD 32) vor Ort.

 

Alleranleger (TOP 5, 08.06.2011):

Wiederholt bittet ein Bürger, hier zu prüfen, ob von dem vorhandenen Elektrozaum eine Gefährdung für Mensch und Tier ausgeht.

r Menschen und größere Tiere ist die hohe Spannung weitgehend ungefährlich, da die Energiemenge pro Impuls relativ klein, der Maximalstrom begrenzt und die Impulslänge auf einige Millisekunden beschränkt ist. Bei Berührung des Zaunes erhält man einen kurzen elektrischen Stromstoß, der über den Körper zur Erde fließt. Man weicht automatisch zurück. Die einschlägige Literatur geht bei Elektrozäunen davon aus, dass keine Gefahr für Mensch und Tier besteht.  

 

Fuhrenstieg (TOP 5, 08.06.2011):

In Absprache mit den Anliegern sollte hier die Schaffung einer befestigten Fahrbahndecke angedacht werden. Die vorhandene Schotterdecke müsse mehrfach im Jahr ausgebessert werden, so dass eine einmalige Befestigung auf Dauer insbesondere für die Verwaltung kostengünstiger sein könnte.

Die Fachverwaltung ist zwei Mal im Jahr dort, mehr ist aufgrund der vorhandenen Kapazitäten nicht möglich. Eine Asphaltbefestigung wäre für die Anlieger kostenpflichtig.

 

Aufstellung von Spiegeln (TOP 5, 08.06.2011):

Die Ausfahrten von der Straße „Am Grobebach“ und „Elverskamp“ nahe dem Bruchbach auf den „Kirchweg“ sollen durch Aufstellung von Spiegeln gesichert werden. Durch die Platzierung der großen Bäume ist die Sicht stark erschwert. Beinaheunfälle und auch Unfälle sollen öfters vorgekommen sein.

Die Verkehrssicherheitskommission (VSK) hat sich bereits vor kurzem die Situation aufgrund einer Anliegeranfrage angesehen. Die Anfrage des Ortsrates war nun Grund für eine weitere Besichtigung. Die VSK bleibt bei ihrer Auffassung, dass es möglich ist, zwischen den Bäumen durchzusehen und man sich gemäß der Grundregeln der Straßenverkehrsordnung mit Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme in die Straße hinein tasten kann.

 

Fahrradwegausbau nach Groß Hehlen (TOP 5, 08.06.2011):

Ortsratsmitglied Goeze bittet hier die Verwaltung um Prüfung des Ausbaus dieses Fahrradweges. Er bat dabei um Prüfung, ob hier Zuschüsse in Anspruch genommen werden könnten.

Die Fachverwaltung sieht hier keine Notwendigkeit für einen zusätzlichen Fahrradweg.

 

Befestigung des Randstreifens des Boyer Kirchweges (TOP 5, 08.06.2011):

Der Ortsrat merkt an, dass dieser Randstreifen mehrmals im Jahr ausgebessert werden muss und regt an, hier eine dauerhafte Befestigung (z.B. durch kleine Pflastersteine) zu prüfen, um langfristig die Kosten zu senken.

Die Unterhaltung erfolgt einmal jährlich in den Seitenräumen des Boyer Kirchweges. Die Befestigung des Randstreifens ist hinsichtlich des Baumbestandes nicht sinnvoll, da die vorhandenen Wurzeln das Pflaster immer wieder hoch drücken und so weitere Folgekosten verursachen würden. Bei den Bäumen handelt es sich um einen geschützten Landschaftsbestandteil. Eine Befestigung des Randstreifens mit Pflaster auf einer Länge von 1,5 km ist kostenmäßig nicht aus dem normalen Unterhaltungsbudget zu zahlen und widerspricht dem Schutzzweck des Baumstandes.

Frau Hogenkamp bittet um Überprüfung, ob dieser Randstreifen einmal vernünftig befestigt werden kann.