Hauptmenü
Inhalt
ALLRIS - Auszug

16.11.2011 - 2 Verpflichtung der Ortsratsmitglieder durch die ...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Gevers belehrt die Ortsratsmitglieder gemäß § 54 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in Verbindung mit § 43 NKomVG bezüglich der ihnen nach §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten. Sodann verpflichtet er sie gemäß § 60 NKomVG durch Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

Die Belehrung wird gemäß § 43 S. 2 NKomVG durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Herr Gevers weist darauf hin, dass Anfang des nächsten Jahres eine Informationsveranstaltung zum Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz für die Mitglieder der Ortsräte stattfinden soll.

Nachtrag der Verwaltung:

Voraussichtlicher Termin: Montag, 20.02.2012.