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ALLRIS - Auszug

29.11.2011 - 6 Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über di...

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Wortprotokoll

 

Das Wasserwerk Bostel ist sei längerem nicht mehr in Betrieb und es ist auch nicht geplant, dieses wieder in Betrieb zu nehmen. Einziger Standort ist das Wasserwerk Garßen.

Durch die Stilllegung des Wasserwerkes Bostel ist die Unterschutzstellung des Einzugsgebietes des Wasserwerkes Bostel nicht mehr notwendig.

 

Das Landvolk hat beantragt, die Wasserschutzverordnung aufzuheben, damit die landwirtschaftlichen Flächen ökonomischer bewirtschaftet und Klärschlamm oder Dünger verwendet werden können.

Sobald das Ministerium neben dem Landkreis Celle die Stadt Celle als  Herrin des Verfahrens anerkennt, werden die Träger öffentlicher Belange und Bürger am Aufhebungsverfahren beteiligt, um etwaige Einwendungen gegen die Aufhebung zu ermöglichen.

Es wird davon ausgegangen, noch in 2012 einen entsprechenden Beschluss fassen zu können.