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ALLRIS - Auszug

29.11.2011 - 7 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Cell...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Verwaltung erläutert anhand der Vorlage den Sachverhalt.

Die Übertragungssatzung überträgt die Abwasserbeseitigungspflicht, die sonst die Stadt Celle wahrnimmt, auf den einzelnen Grundstückseigentümer. Dieser wird in der Regel seiner Pflicht gerecht, in dem er eine Kleinkläranlage baut.

Dies ist für den künftigen Bau des Vereinsheimes der Jägerschaft in der Fritschstraße ohne Nummer der Fall. Ebenso gilt dies für das dauerhaft bewohnte Gebäude in der Straße „Zum Hartsteinwerk“, welches mittelfristig nicht an die Kanalisation angeschlossen wird. Derzeit wird noch eine abflusslose Grube betrieben.

 

Fragen des Ausschusses werden beantwortet.

 

Der Ausschuss empfiehlt entsprechend der Vorlage einstimmig:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzungsveränderung der Satzung der Stadt Celle zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht für das Stadtgebiet mit den beiden beigefügten Lageplänen.

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Anlagen zur Vorlage