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ALLRIS - Auszug

30.08.2011 - 4 Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzu...

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Wortprotokoll

 

Der Dezernent erläutert Teilbereiche der Vorlage und berichtet, dass das bisherige städtische Angebot, auf den Ortsteilfriedhöfen die Grabflächen nach Beisetzung durch die Stadt herrichten zu lassen, von den Angehörigen nicht in Anspruch genommen wird.

Daher soll das Angebot nicht mehr aufrecht gehalten werden. Auf den Ortsteilfriedhöfen gelten keine besonderen Gestaltungsvorschriften, so dass in der Praxis die Angehörigen die Grabanlage nach ihren Vorstellungen gestalten können.

 

r den Stadtfriedhof und den Waldfriedhof gelten strenge Gestaltungsvorschriften, die die Angehörigen nicht so einfach erfüllen können. Insofern ist in den Kosten die Herrichtung der Grabanlage nach Beisetzung enthalten.

 

Fragen des Ausschusses werden beantwortet.

Aus dem Ausschuss wird angeregt, die Kosten der einzelnen Ortsteilfriedhöfe künftig wieder bei der Gebührenkalkulation auszuweisen, um zu überblicken, in welcher Höhe die Kosten der Ortsteilfriedhöfe den Gebührenhaushalt belasten.

Nach wie vor sind die Ortsteilfriedhöfe angesichts der auf dem jeweiligen Ortsteilfriedhof entstehenden festen Kosten wie z. B. durch das Vorhalten der Kapelle nicht auskömmlich mit Ausnahme des Friedhofes des Ortsteiles Westercelle, auf dem die Anzahl der Beisetzungen so hoch ist, dass die Fixkosten dieses Ortsteilfriedhofs gedeckt werden.

 

r die Haushaltsjahre 2007 – 2010 ist dem Protokoll eine Aufstellung der Kosten und Erträge, insbesondere der Ortsteilfriedhöfe, beigefügt. Die Broschüre „Informationen rund um den Friedhof“ (3. Auflage) der Stadt Celle wird an die Ausschussmitglieder verteilt.

 

Anschließend empfiehlt der Ausschuss entsprechend der Vorlage einstimmig:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen