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ALLRIS - Auszug

08.03.2011 - 3 Verpflichtung des neuen beratenden Mitgliedes D...

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Wortprotokoll

 

Der Ausschussvorsitzende weist  Herrn Dennis-Thomas Gramm auf seine Pflichten hin, die in den §§ 25 bis 27 der Nds. Gemeindeordnung (NGO) hinsichtlich Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot sowie Treuepflicht geregelt sind.

 

Danach verpflichtet der Ausschussvorsitzende Herrn Dennis-Thomas Gramm als Vertreter der Jägerschaft per Handschlag als neues beratendes Mitglied im Ausschuss für  öffentliche Einrichtungen und Umwelt. Herr Dennis-Thomas Gramm bestätigt seine Verpflichtung als beratendes Mitglied mit seiner Unterschrift.

 

Nachdem der Ausschussvorsitzende Herrn Dennis-Thomas Gramm im Ausschuss öffentliche Einrichtungen und Umwelt herzlich begrüßt hat, stellt sich Herr Gramm mit ein paar persönlichen Worten vor.