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ALLRIS - Auszug

06.12.2011 - 3 Verpflichtung der beratenden Mitglieder

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Wortprotokoll

Die 1. Stadträtin begrüßt die neuen beratenden Mitglieder des Sportausschusses Frau Sabine Bierfreund und Herrn Rolf- Peter Nieber. Sie unterrichtet sie gemäß § 71 Abs. 7 Satz 4 i. V. mit den §§ 54 Abs. 3 und 43 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) über die ihnen nach den §§ 40-42 NKomVG obliegenden Pflichten. Sodann verpflichtet sie die beratenden Mitglieder durch Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch und unter Beachtung der Gesetze zu erfüllen.

Die Verpflichtung wird durch Unterschrift aktenkundig gemacht und ist dem Original der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen